Arbeit zahlt sich grundsätzlich aus – dennoch gibt es in Deutschland Erwerbstätige, deren Einkommen nicht genügt, um ihren eigenen Lebensbedarf oder den ihrer Familie sicherzustellen. Für diese Menschen besteht die Möglichkeit, ihr Einkommen mit Bürgergeld aufzustocken. Unter welchen Umständen das möglich ist und welche Anforderungen erfüllt sein müssen, erfährst du im Folgenden.
Wer kann sein Einkommen mit Bürgergeld aufstocken?
Personen, die trotz intensiver beruflicher Tätigkeit ein so niedriges Einkommen erzielen, dass sie ihren eigenen Lebensunterhalt oder den ihrer Angehörigen nicht decken können, haben laut Bundesagentur für Arbeit die Chance, aufstockendes Bürgergeld zu beantragen. Dieser Antrag steht sowohl Menschen in geringfügiger Beschäftigung als auch Selbstständigen offen.
Ebenso können laut Bundesagentur für Arbeit auch Menschen in Kurzarbeit sowie Bezieher*innen von Arbeitslosengeld auf ergänzende Bürgergeld-Leistungen zurückgreifen – vorausgesetzt, ihr Einkommen, Gewinn oder ihre Transferleistungen reichen zur Deckung des Lebensunterhalts nicht aus.
Im Mittelpunkt der Anspruchsprüfung steht stets die gesamte Familie, da das Einkommen für Partner und Kinder ausreichen muss. Wie die Bundesagentur für Arbeit erläutert, wird bei der Bürgergeldprüfung die sogenannte Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Dabei fließt das Einkommen aller Haushaltsmitglieder in die Berechnung des Bedarfs nach dem Bürgergeldgesetz mit ein.
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Was zählt zum anrechenbaren Einkommen?
Wenn du beim Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld stellst, musst du alle Einkünfte deiner Bedarfsgemeinschaft vollständig und transparent angeben. Dabei sind insbesondere diese Einnahmequellen zu benennen:
- Lohn / Gehalt / Arbeitsvergütung
- Einnahmen aus einem Minijob
- Einnahmen aus einem Midijob
- Leistungen aus Kurzarbeit
- Arbeitslosengeld
- Elterngeld
- Zahlungen aus Unterhalt
- Einnahmen aus selbstständiger Arbeit
- Renten, insbesondere bei teilweiser Erwerbsminderung
Einkommen mit Bürgergeld aufstocken – wie wird es beantragt?
Jetzt ist klar, wer Anspruch auf Unterstützung hat. Doch wie läuft der Antrag konkret ab? Wer Bürgergeld zur Aufstockung seines Einkommens beziehen möchte, nutzt laut gegen-hartz.de den regulären Bürgergeldantrag, wie auf der Webseite beschrieben ist. Während der Bearbeitung verlangt das Jobcenter verschiedene Unterlagen, um die Anspruchsberechtigung zu prüfen. Auch das Einkommen der letzten Monate wird dabei genau analysiert.
Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, verlangt das Jobcenter für die Berechnung des Einkommens folgende Nachweise:
- Mietvertrag
- Belege für Heizkosten
- Kontoauszüge der letzten Monate
- Belege für eventuell anfallenden Mehrbedarf
- Nachweise über das bestehende Vermögen
Darüber hinaus müssen Personen in Kurzarbeit zusätzlich belegen, wie lange die Phase der Kurzarbeit voraussichtlich andauert, so die Angaben auf gegen-hartz.de.
Wichtig: Bevor ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, müssen vorrangige Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld oder der Kinderzuschlag beantragt werden. Reichen diese jedoch nicht zur Existenzsicherung, greift das Bürgergeld als ergänzende Leistung.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit, gegen-hartz.de
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