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Wissen viele nicht: Diese Kosten darf dein Vermieter nicht auf dich abwälzen

Nicht in jedem Fall muss eine Nebenkostenabrechnung auch beglichen werden. Viele Mieter*innen kennen die wichtigen Kennzeichen aber nicht.

Heizung mit Geldscheinen
© Margit Power - stock.adobe.com

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Mit der Nebenkostenabrechnung kommt es für viele Menschen gerade in den Zeiten hoher Energiepreise und Inflation noch einmal knüppeldick. Dann nämlich können besonders hohe Nachzahlungen anstehen, mit denen man nicht immer rechnet. In einem Fall ist das aber kein Problem.

Nebenkostenabrechnung: Diese musst du nicht bezahlen

In einer Nebenkostenabrechnung werden in der Regel Ausgaben für verschiedene Dienstleistungen und Dinge, die mit dem Betrieb und der Instandhaltung eines Gebäudes verbunden sind, aufgelistet und auf dich als einzelne Mieterin oder einzelnen Mieter nach bestimmten Verteilungsschlüsseln umgelegt.

Typischerweise umfasst eine solche Aufstellung Heizkosten, Warmwasserkosten, Wasserkosten, Kosten für die Müllabfuhr sowie allgemeine Betriebskosten für die Instandhaltung und Pflege des Gebäudes, einschließlich Reinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Hausmeisterdienste und Co. Dabei variieren die genauen Positionen und deren Aufteilung natürlich je nach Mietvertrag und Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter*innen.

Lesetipp: 5 häufige Fehler einer Nebenkostenabrechnung

Wichtig für dich ist dabei allerdings folgende gesetzliche Regelung: Grundsätzlich hat ein Vermieter ein Jahr lang Zeit, die vollständige Nebenkostenabrechnung zu übermitteln. Für das Jahr 2022 muss sie also spätestens am 31. Dezember 2023 bei dir eingegangen sein. Ist dies nicht der Fall, kannst du die gestellte Forderung schriftlich zurückweisen.

Aber Achtung: Ist der Vermieter nicht Schuld an der Verzögerung, stellt das eine Ausnahme dar.

Weitere für dich positive Umstände

Es gibt darüber hinaus noch weitere Aspekte, in denen du deine Nebenkostenabrechnung in Fragen stellen darfst und womöglich nicht bezahlen musst. Beispielsweise, wenn sie nicht korrekt erstellt wurde oder wenn die darin für dich aufgelisteten Kosten nicht rechtens sind.

Dies könnte unter anderem der Fall sein, wenn …:

  1. … die Kostenpositionen in der Abrechnung nicht korrekt sind oder nicht angemessen auf die Mieterschaft umgelegt wurden.
  2. … es Fehler bei der Erfassung oder Berechnung der Verbrauchswerte gibt, die zu einer ungerechtfertigten Erhöhung der Nebenkosten führen.
  3. … der Vermieter Kosten geltend macht, die nicht im Mietvertrag vereinbart wurden oder die nicht rechtlich durchsetzbar sind.

Quellen: eigene Recherche

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