Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer suchen sich einen Nebenjob, weil das normale Gehalt für den Alltag nicht ausreicht. Wer dringend mehr Einkommen benötigt, ist dabei aber oft auf unbeliebte Tätigkeiten angewiesen. Nicht so bei den folgenden Möglichkeiten, die nicht nur guten Lohn, sondern auch wertvolle und erfüllende Aufgaben beinhalten.
Mehr Gehalt? Diese Nebenjobs solltest du kennen
Das Fachportal Finanztip hat gleich vier Nebenjobs aufgegriffen, die in diese Kategorie fallen, und „mit denen Du insgesamt bis zu 4.400€ verdienen kannst“, wie es im Detail heißt. Dabei handelt es sich um ehrenamtliche Tätigkeiten, die neben mehr Gehalt weitere besondere Vorteile mit sich bringen.
So sind sie nicht nur eine Möglichkeit, Gutes zu tun, sondern können je nach Tätigkeit auch steuerliche Vorzüge haben.
Nebenjob Schöff*in
Als Schöffin oder Schöffe bist du Teil der Rechtsprechung und bringst deine Perspektive in Gerichtsverhandlungen ein. Dafür bekommst du 7 Euro pro Stunde, was bei zwölf Sitzungen im Jahr und jeweils sechs Stunden Arbeit 504 Euro ergibt. Dieses Geld ist steuerfrei.
Wenn du jedoch aufgrund der Schöff*innen-Tätigkeit deine reguläre Arbeit nicht wahrnehmen kannst, gibt es eine höhere Entschädigung: Bis zu 29 Euro pro Stunde – diese ist dann allerdings steuerpflichtig. Bei zwölf Sitzungen im Jahr kommt hier ein Maximalbetrag von 2.088 Euro zusammen.
Lesetipp: Mit diesem Lohn liegst du über dem Durchschnittsgehalt
Nebenjob Übungsleiter*in
Bist du im Sportverein als Trainer*in oder Chorleiter*in aktiv, kannst du über die sogenannte Übungsleiterpauschale bis zu 3.000 Euro im Jahr steuerfrei und zusätzlich zu deinem Gehalt verdienen. Ein Beispiel: Bei 30 Spieltagen mit 50 Euro Aufwandsentschädigung und 50 Trainingswochen pro Jahr mit jeweils zwei Einheiten à 15 Euro bist du schnell an der Obergrenze. Wichtig ist dabei, dass die Tätigkeit maximal ein Drittel deiner gesamten Arbeitszeit ausmacht, auch wenn du studierst oder arbeitslos bist.
Beachte: Der steuerfreie Betrag gilt nur für bestimmte Tätigkeiten, etwa als Schwimmlehrer*in, Sporttrainer*in oder Chorleiter*in. Andere Aufgaben, wie etwa administrative Tätigkeiten, fallen laut Finanztip nicht darunter.
Weitere Nebenjobs: Wahlhelfer*in und Kassenwart*in
Wenn du dich für die Demokratie engagierst, kannst du als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden. Dafür gibt es pro Wahltag ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ von etwa 25 Euro. Mit zwei Wahltagen pro Jahr kommen so 50 Euro zusammen.
Auch als Kassenwart*in in einem Verein kannst du über die Ehrenamtspauschale bis zu 840 Euro pro Jahr steuerfrei erhalten. Besonders interessant: Diese Pauschale lässt sich mit der Übungsleiterpauschale kombinieren, wenn du verschiedene Tätigkeiten ausübst. So könntest du etwa als Trainer*in 3.000 Euro und als Kassenwart*in 840 Euro verdienen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Beträge getrennt überwiesen werden, da sonst der steuerfreie Freibetrag überschritten wird.
Rechnet man die genannten Verdienstmöglichkeiten zusammen, kannst du im Jahr auf ein zusätzliches und steuerfreies Gehalt von insgesamt 4.394 Euro kommen. Als Schöffin oder Schöffe erwarten dich bei Verdienstausfall sogar noch weitere 2.088 Euro brutto.
Quellen: Finanztip
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