Nach mehreren Jahren pandemiebedingter Sonderregelungen kehrt man zu alten Gewohnheiten zurück. Für das Steuerjahr 2024 gilt erstmals wieder der klassische Abgabetermin: Bis zum 31. Juli 2025 musst du deine Steuererklärung per Frist beim Finanzamt einreichen – vorausgesetzt, du machst sie selbst und ohne Unterstützung durch eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
Steuererklärung: Frist gilt unterschiedlich
Wie Finanztip berichtet, ist die gesetzlich geregelte Abgabe unabhängig davon, ob du deine Steuererklärung zur Frist auf Papier oder digital übermittelst. Wenn du beispielsweise Mein Elster nutzt, kannst du deine Unterlagen komplett papierlos und kostenlos einreichen. Komfortfunktionen und Steuertipps bleiben dort allerdings eher spärlich. Eine kostenpflichtige Steuersoftware oder App kann dir die Arbeit hingegen deutlich erleichtern.
Machst du deine Steuererklärung nicht selbst, sondern holst dir Hilfe, bekommst du mehr Zeit als bis Ende Juli. Steuerberater*innen oder Lohnsteuerhilfevereine dürfen bis zum 30. April 2026 einreichen – dank eines verlängerten Aufschubs, der pandemiebedingt weiterhin gilt. Achtung: Das Finanzamt kann trotzdem einen früheren Abgabetermin verlangen. Diese Frist ist dann bindend.
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So teuer kann es werden
Das Finanzamt ist in den letzten Jahren deutlich strenger geworden, wenn du die Frist der Steuererklärung nicht einhältst. Statt großzügigem Ermessensspielraum gibt es seit der Steuererklärung für 2018 klare Vorgaben, wann und wie ein Verspätungszuschlag fällig wird.
Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Geldstrafe für eine verspätete oder ausgebliebene Abgabe. Gesetzlich geregelt ist das in §152 der Abgabenordnung. Der Zuschlag beträgt 0,25 Prozent deiner festgesetzten Einkommensteuer – mindestens jedoch 25 Euro pro angefangenen Monat. Für das Steuerjahr 2024 gilt beispielsweise eine Frist bis zum 30. Mai 2026. Bis dahin kann und danach muss das Finanzamt den Zuschlag erheben.
Ein praktisches Beispiel: Wenn du deine Erklärung für 2023 statt am 2. September 2024 erst im März 2025 abgegeben hast, darf das Finanzamt einen Zuschlag verlangen – mindestens 175 Euro für sieben Monate Verspätung. Gibst du sie erst im November 2025 ab, sind mindestens 375 Euro fällig.
Nicht jede*r muss abgeben – aber viele sollten
Aber: Die Frist zum 31. Juli 2025 gilt nur für Menschen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Diese sogenannte Pflichtveranlagung betrifft dich zum Beispiel, wenn du Lohnersatzleistungen über 410 Euro erhalten hast, eine Kombination bestimmter Steuerklassen nutzt oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Vermietung hast. Auch Rentner*innen mit steuerpflichtigen Einkünften oberhalb des Grundfreibetrags müssen ran.
Bist du nicht verpflichtet, kannst du dir mehr Zeit lassen. Du darfst deine Steuererklärung freiwillig bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen. Dabei kannst du dir potenzielle Rückzahlungen sichern – ohne Risiko auf Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder. Doch auch ohne Pflicht lohnt sich die Abgabe oft finanziell.
Quellen: Finanztip.de, Gesetze im Internet
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