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Deutsche Bahn: Ab Juli – Erstattung bei Verspätung wird schwieriger

Eigentlich sind Erstattungen bei der Deutschen Bahn recht verbraucherfreundlich geregelt. Allerdings erschwert ein neues Gesetz künftige Entschädigungen.

Deutsche Bahn Schild
Bei der Deutschen Bahn kommt fast jeder zweite Zug zu spät. © mitifoto - stock.adobe.com

Es kommt dir nicht nur so vor: Die Deutsche Bahn (DB) kommt wirklich ständig zu spät. Während das 2020 25 Prozent aller Fahren betraf, kommt heute fast jeder zweite Zug nicht pünktlich. Entsprechender Frust kommt bei den Fahrgästen auf. Immerhin sind die Erstattungsrichtlinien eindeutig. Doch in einem Fall gibt es bald kein Geld mehr zurück.

Deutsche Bahn: Das steht dir bei Verspätung zu

In der Regel ist es so: Hast du eine Fahrt bei der Deutschen Bahn gebucht, aber kommt es zu Verspätungen, profitierst du von folgenden Staffelungen:

  1. Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent des Ticketpreises zurück.
  2. Ab 120 Minuten sind es bereits 50 Prozent.

Fällt dein Zug aus, kannst du mit deinem Ticket jede andere Verbindung zu deinem Zielort nehmen, selbst wenn die Reiseroute eigentlich teurer wäre. In manchen Fällen kannst du sogar auf die Rückerstattung für Kosten einer Unterkunft oder etwaiger Verpflegung pochen.

Nun sorgt jedoch eine neue Verordnung der Europäischen Union (EU) dafür, dass diese Regelung nicht mehr bei jeder Verspätung greift. Gibt es „außergewöhnliche Umstände“ muss die Deutsche Bahn gar nicht erstatten.

Welche Umstände gelten als „außergewöhnlich“?

Aber was ist damit gemeint? Die neue EU-Verordnung nennt explizite Beispiele, wann du bei der Deutschen Bahn künftig nicht mehr mit einer Erstattung zu rechnen hast:

  1. Extreme Witterungsbedingungen und Naturkatastrophen: Dazu zählen keine jahreszeitlich bedingten Witterungen wie Herbststürme oder starker Schneefall.
  2. Schwere Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit: Hier muss das Eisenbahnunternhemen nachweisen, dass die Verspätung etwa aufgrund einer Pandemie zustande kam.
  3. Handlungen von Dritten oder dem Fahrgast selbst sind ebenfalls nicht mehr entschädigungspflichtig. Damit kann etwa Vandalismus im Zug gemeint sein.
  4. Auch bei Streiks sind Verspätungen der Deutschen Bahn künftig nicht mehr erstattungsfähig.

In allen genannten Fällen muss die Deutsche Bahn einen klaren Zusammenhang nachweisen. Für dich kann es sich also lohnen, in jedem Falle die Erstattung bei Verspätung zu beantragen. Die neue Verordnung tritt ab Juli 2023 in Kraft, verrät der Spiegel.

Quelle: EUR-Lex, Spiegel

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