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Aufkleber am Auto: Fahrer brachte ihn hier an – 2.300 Euro Strafe

Ein BMW-Fahrer wurde von der Polizei mit einem nicht erlaubten Autoaufkleber erwischt. Das Bußgeld war überraschend astronomisch.

Windschutzscheibe mit mehreren Aufklebern
© Martin Debus - stock.adobe.com

Bußgelder im Verkehr: Top 3

Im Straßenverkehr drohen bei diversen Vergehen Bußgelder. Diese können allerdings je nach Art des Verstoßes schnell enorm ansteigen. Wir zeigen dir die Top 3 der teuersten Verstöße im Straßenverkehr.

Dass Aufkleber am Auto nicht in jeder Form erlaubt sind, wissen womöglich nicht alle. Ein BMW-Fahrer aus Rheinland-Pfalz hat das zumindest auf die harte Tour gelernt, auch wenn die Platzierung seines Exemplars unverkennbar verboten war. Auch wenn für das hohe Bußgeld am Ende nicht der Aufkleber selbst sorgte.

Heimtückischer Autoaufkleber: Hier vorsichtig sein

In der Regel kann es bis zu 90 Euro kosten, wenn die auf deinem Auto Aufkleber falsch anbringst. Was Alois P. allerdings gemacht hatte, führte am Ende zu einem Bußgeldbescheid über 2.331 Euro. Anfänglicher Grund war ein schwarzer Sticker auf seinem Nummernschild, wo eigentlich ein Blauer EU-Aufkleber kleben sollte. Das berichtet unter anderem der Trierische Volksfreund.

Wie EFAHRER erklärt, ist diese Methode gängige und beliebte Praxis in der Tuning-Szene. Der Polizei ist es bei einer Verkehrskontrolle entsprechend aufgefallen. Denn generell ist es verboten, etwas anderes als die offiziellen Plaketten von TÜV und Zulassungsstelle auf dem Nummernschild zu befestigen. Und auch dies ist nur durch zertifizierte Stellen erlaubt.

Im Fall von Alois P. kam hinzu, dass es sich bei dem angebrachten Kennzeichen nicht um das Original handelte. Weil dieses bei einem Wildunfall beschädigt wurde, bewahrte er es im Kofferraum seines BMW auf. Er sagte zu, dieses umgehend wieder zu montieren, kündigte aber gleichzeitig an, erneut einen schwarzen Autoaufkleber anzubringen.

2.331 Euro für das Verwahren des falschen Nummernschildes

Diese Aussage brachte die Polizeibeamt*innen dazu, das falsche Kennzeichen mit der Absicht der Vernichtung in Verwahrung zu nehmen. P. legte dagegen zunächst Beschwerde ein, ließ das Anliegen aber nach einiger Zeit ruhen, weil er keine Antwort von der zuständigen Dienststelle erhalten hatte.

Ein knappes Jahr nach der Kontrolle erhielt er schließlich den Bußgeldbescheid über 2.331 Euro. Dieser bezog sich darauf, dass man das falsche Kennzeichen für 333 Tag aufbewahrt hatte. P. sei deshalb in der Pflicht, die entsprechenden Kosten dafür an das Land Rheinland-Pfalz zu zahlen.

Nachdem er Widerspruch beim Verwaltungsgericht Trier eingelegt hatte, entschied das Gericht letztendlich zu seinen Gunsten. Die Begründung: Die Geldstrafe sei unverhältnismäßig hoch, denn man hätte das Nummernschild bereits nach zwei Wochen polizeilich vernichten können.

Quellen: Trierischer Volksfreund, Efahrer

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