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Taxi: Fehlt dieses Symbol, solltest du nicht einsteigen

Bevor du in ein Taxi oder Uber-Auto steigst, solltest du die Heckscheibe überprüfen. Fehlt dort ein Zeichen, steige besser nicht ein.

Taxis in einer Reihe
© Rainer Fuhrmann - stock.adobe.com

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Manchmal ist es notwendig oder einfach bequemer in ein Taxi zu steigen. Doch gerade wenn du eines an der Straße anhältst oder am Flughafen eines sichtest, solltest du dich vor dem Einsteigen einer Sache vergewissern.

Taxi: Achte auf die Heckscheibe

Bei professionellen Fahrer*innen sollte sich nämlich auf der Heckscheibe ein Aufkleber mit einem Buchstaben und farblich passender, weißer Ziffernfolge auf blauem Grund befinden. Diese Kennzeichnung wurde am August 2021 flächendeckend eingeführt und weist neben offiziellen Taxis auch alle anderen gewerblichen Fahrdienstleister aus. Dazu gehören etwa:

  • Kleinbusunternehmen
  • Limousinenunternehmen
  • weitere Personenbeförderungsunternehmen wie Uber, Bolt und Co.

Der Gesetzestext in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), Paragraf 27 Absatz 1, beschreibt das Symbol und seinen Ort genauer:

Bei Taxen ist an der rechten unteren Ecke der Heckscheibe ein nach außen und innen wirkendes Schild nach Anlage 3 mit der Ordnungsnummer, die die Genehmigungsbehörde erteilt hat, anzubringen.

BOKraft § 27 Abs. 1

Der besagte Buchstabe, der der Ordnungsnummer voransteht, gibt die Stadt oder Kommune an, bei der das Taxi gemeldet ist.

Das passiert, wenn das Symbol fehlt

Bei Taxis, die nicht über den Sticker verfügen, solltest du nicht einsteigen. Du musst in diesem Fall davon ausgehen, dass die Fahrerinnen und Fahrer in diesem Fall ihr Gewerbe nicht angemeldet haben.

Der Aufkleber stellt unter anderem sicher, dass das Fahrzeug regelmäßig dem TÜV vorgeführt wird. Auch die Fahrer*innen müssen einen jährlichen Gesundheitscheck und ein sauberes Führungszeugnis vorweisen können, erklärt der Taxi-Unternehmer Dirk Holl.

Zudem, so t-online, greift im Falle eines Unfalls der erweiterte Versicherungsschutz für die Personenbeförderung nicht, wenn der Aufkleber fehlen sollte.

Quellen: t-online, Bundesministerium für Justiz, Gastroecho

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