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Balkonkraftwerk nicht angemeldet – mit dieser Strafe hätte niemand gerechnet

In Thüringen musste eine Familie vor Gericht ziehen, weil die zuständige Wohnungsbaugenossenschaft ihr Balkonkraftwerk nicht billigt.

Balkonkraftwerk an einem Mehrfamilienhaus
© Robert Poorten - stock.adobe.com

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Nico Herrmann, seine Frau und die drei gemeinsamen Kinder leben im thüringischen Ilmenau. Vermieter ist die Ilmenauer Wohnungsbaugenossenschaft (WBG). Diese wirft die fünfköpfige Familie nun nach 18 Jahren aus der Wohnung, weil Herrmann 2020 ein Balkonkraftwerk installiert hatte.

Wohnung weg wegen Balkonkraftwerk

Während Hermann durch den Anbau des Balkonkraftwerks aufgrund der hohen Energiepreise Geld sparen wollte, zeigte sich die WBG darüber wenig erfreut. Schon im Juli 202o kündigte man der Familie zum ersten Mal fristlos die Wohnung. Als Grund gab man an, dass die Solaranlage nicht genehmigt wurde und zusätzlich eine potenzielle Gefahr für Nachbarn, Passanten und das Gebäude darstellen könnte.

Schließlich klagte die WBG gegen die Familie. Eine erste Entscheidung erfolgte im Januar 2021 durch das Amtsgericht Ilmenau. Demnach sollte die Solaranlage wieder entfernt werden. Im Juni 2021 bekräftigte das Landgericht Erfurt diesen Beschluss. Da der Familienvater dem jedoch nicht nachkam und das Balkonkraftwerk weiter installiert blieb, erfolgte die erneute Kündigung des Mietverhältnisses von Seiten der WBG.

Das Gerichtsverfahren gipfelte zum Schluss im Juli 2022, also nach zwei Jahren, in einem Räumungsurteil, wie Efahrer berichtet. Gegen dieses legte Hermann zwar Einspruch ein. Das Landgericht Erfurt wies diesen allerdings ab und setzte einen Räumungstermin für den 31. Januar 2023 fest. Das gerichtliche Räumungsverfahren läuft derzeit noch. Wohin die Familie anschließend ziehen wird, ist noch unklar.

Diese Strafen drohen durch Balkonkraftwerke

Dass für Balkonkraftwerke, die nicht angemeldet sind, Strafen drohen, ist nicht ungewöhnlich. Dabei kann es sich um Geldbußen handeln, die allerdings unter bestimmten Umständen bis zu 50.000 Euro betragen. Im Fall der Familie Hermann erscheint das Vorgehen allerdings extrem. Wenngleich die Zustimmung des Vermieters in jedem Fall vor der Installation einzuholen ist.

Quellen: Efahrer

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