Veröffentlicht inVerbraucher

Klimaanlage im Auto: Wer das tut, zahlt 80 Euro Strafe

Wohl kaum jemand möchte noch auf die Pkw-eigene Kühlung verzichten. Wenn du sie falsch einsetzt, kann das allerdings auch ein Bußgeld einbringen.

jemand schaltet die Klimaanlage im Auto ein
© benjaminnolte - stock.adobe.com

Klimaanlage im Auto: Das darfst du auf keinen Fall tun

In Deutschland regelt die Straßenverkehrsordnung, die StVO, wie wir unser Auto im Stand benutzen dürfen. Beachte unbedingt diese Regeln!

Viele kommen ohne ihre Klimaanlage im Auto schon gar nicht mehr aus. Sei es beim Fahren auf der Autobahn oder im Stau. Dennoch ist es nicht immer ratsam, sie sofort einzuschalten. Eine Regel der Straßenverkehrsordnung (StVO) spricht zumindest explizit dagegen.

Klimaanlage: Davor warnt die StVO

Wer in Deutschland ein Fahrzeug führt, ist nicht nur mit den verkehrsbezogenen Regeln der StVO konfrontiert. Es gibt auch Vorschriften zum Schutz der Umwelt, die bei Missachtung Bußgelder bedeuten. Eines davon betrifft dich beispielsweise, wenn du die Klimaanlage im Auto verwendest.

So besagt Paragraf 30 zu „Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot“ der StVO in Absatz 1, dass „bei der Benutzung von Fahrzeugen […] unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten [sind]. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen […]“.

Wer also in einem stehenden Fahrzeug die Klimaanlage verwenden möchte und dafür den Motor laufen lässt, sollte sich dabei nicht erwischen lassen. Es droht ein Bußgeld von bis zu 80 Euro – auch, wenn die Nutzung der Klimaanlage hierbei nicht explizit in der StVO erwähnt ist.

Lesetipp: So viel kostet eine Klimaanlage für zu Hause

Du hast einen Bußgeldbescheid bekommen? Kontrolliere ihn mit BussgeldPrüfer 🛒 und lege Einspruch ein.

Hunderte Euro Bußgeld in Italien

Hierzulande kommst du damit allerdings noch vergleichsweise günstig davon. Eine neue Gesetzgebung in Italien sorgt dafür, dass die Klimaanlage im Auto, egal ob beim Parken oder im Stau, zwischen 223 Euro und 444 Euro Strafe bedeutet. Das berichtet unter anderem Efahrer.

Hintergrund ist das Verbot, „während das Fahrzeug geparkt ist, den Motor laufen zu lassen, um die Klimaanlage im Fahrzeug selbst am Laufen zu halten“. Artikel 157 Absatz 7 der italienischen Straßenverkehrsordnung regelt bereits seit 2007 die hohen Strafen für den falschen Gebrauch der Klimaanlage in PKWs. Im April 2022 wurden die entsprechenden Bußgeldbeträge dann noch einmal auf die oben genannten erhöht, erklärt unter anderem hna.de.

Quellen: Gesetze im Netz, Efahrer, hna.de

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

Die mit „Anzeige“ oder einem Einkaufswagen 🛒 gekennzeichneten Links sind sogenannte Affiliate-Links. Die verlinkten Angebote stammen nicht vom Verlag. Wenn du auf so einen Affiliate-Link klickst und über diesen Link einkaufst, erhält die FUNKE Digital GmbH eine Provision von dem betreffenden Online-Shop. Für dich als Nutzer*in verändert sich der Preis nicht, es entstehen für dich keine zusätzlichen Kosten. Die Einnahmen tragen dazu bei, dir hochwertigen, unterhaltenden Journalismus kostenfrei anbieten zu können.

Du willst mehr von uns lesen? Folge uns auf Google News.