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Seltenes Verkehrsschild: Wer das „Ei“ übersieht, zahlt 250 Euro Strafe

Nicht für alle Fahrer*innen zutreffend, aber im Fall der Fälle extrem teuer ist das nicht so häufig vertretene Verkehrsschild 269.

Autobahn mit Verkehrsschildern
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Verkehrsschild mit Ei: Deshalb darfst du es nicht übersehen

Die meisten Verkehrsschilder sind für alle klar, aber wie steht’s mit dem Verkehrsschild 269? Wir klären auf.

Nicht alle Verkehrsschilder sind immer auch für wirklich jede oder jeden Verkehrsteilnehmer*in gültig. Im Fall des Verbots 269 sind ausschließlich Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung betroffen. Diese dürfen dort, wo das Symbol aufgestellt wurde, nicht unterwegs sein.

Das steckt hinter dem Verkehrsschild

Auf dem runden Verkehrsschild mit roter Umrandung zu sehen ist das Piktogramm eines Fahrzeuges mit einer in oranger Farbe dargestellten gefährlichen Ladung auf Wasser. Im Detail bedeutet es, dass dort für entsprechend bepackte Vehikel ein Verkehrsverbot gilt. Gedacht ist dieses, um die unnötige Verunreinigungen von Gewässern zu verhindern.

Verkündet wurde das Zeichen in dieser Ausführung bereits am 14. Juni 1988 verkündet. Es löste damals das Vorgängerzeichen ab, das 1971 eingeführt worden war. Ab dem 1. September 2009 dann erhielt es die Bedeutung: Verbot für Fahrzeuge mit mehr als 20 Litern wassergefährdender Ladung.

So sieht das Verkehrsschild 269 aus:

Verkehrszeichen 269
Das Verkehrsschild 269 kann 250 Euro Bußgeld bedeuten. © CCO

Als wassergefährdend gelten dabei in der Regel verschiedenste Flüssigkeiten und Stoffe. Dazu zählen Säuren, Laugen, Alkimetalle, Halogene, Bleisalze und Gifte. Da die potenziellen Folgen einer Missachtung besonders schwerwiegend sind, wird auch ein entsprechend hohes Bußgeld von bis zu 250 Euro verhängt, erklärt Führerschein.de.

Lesetipp: 5 der skurrilsten Bußgelder in Deutschland

Achte auch auf diese Verkehrsschilder

Etwas „günstiger“, aber ebenfalls mit Sanktionen belegt, ist die Nicht-Beachtung anderer Verbotsschilder. Dazu zählt beispielsweise das Verkehrszeichen 277.1, ein spezielles Überholverbot. Die Strafe liegt hier bei 70 bis 150 Euro. Das Verhängnisvoll: Vielen ist dieses Zeichen bislang gar nicht bekannt.

Ebenso selten ist ein anderes Verkehrszeichen für Radfahrer. Es kann dich ähnlich teuer zu stehen kommen und um die 100 Euro Bußgeld kosten. Es ist neu und zudem recht selten verbreitet. Wer es nicht kennt, könnte es also entsprechend leicht übersehen.

Quellen: Führerschein.de

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