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Kopfhörer beim Autofahren: Ist das überhaupt erlaubt? Das Wichtigste auf einen Blick

Du fragst dich, ob es überhaupt erlaubt ist, Kopfhörer beim Autofahren zu tragen? Hier erfährst du, wie es um die Regelungen steht und was mögliche Alternativen sind.

Kopfhörer beim Autofahren
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Bußgelder im Verkehr: Top 3

Im Straßenverkehr drohen bei diversen Vergehen Bußgelder. Diese können allerdings je nach Art des Verstoßes schnell enorm ansteigen. Wir zeigen dir die Top 3 der teuersten Verstöße im Straßenverkehr.

Gehörst auch du zu jenen, die in ihrem Leben zu kaum einer Sekunde auf die passende musikalische Untermalung verzichten wollen? Dann hast du sicherlich häufig ein paar Kopfhörer auf deinen Ohren, aus denen es mal mehr mal weniger laut schallt. Doch sind Kopfhörer beim Autofahren eigentlich erlaubt, oder gelten sie gar als gefährlich und du musst Strafen für das Tragen im Straßenverkehr erwarten? Wir haben die Antwort.

Kopfhörer beim Autofahren: So steht es um die Rechtslage

Die gute Nachricht gleich vorweg: In der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, gibt es keine explizite Regelung, die es dir verbietet, Kopfhörer beim Autofahren zu tragen. Genauso, wie du über die Anlage deines Wagens Musik hören kannst, kannst du dies ebenso über deine AirPods, Galaxy Buds oder jegliche Over Ear-Kopfhörer, denen du vertraust, tun.

Doch nur, weil es auf gesetzlicher Ebene grundlegend gestattet ist, Kopfhörer während des Fahrens zu tragen, heißt das nicht gleich, dass es auch uneingeschränkt möglich ist. Denn noch immer gilt ganz allgemein: Führst du ein Fahrzeug, bist du dafür verantwortlich, zu gewährleisten, sowohl deine Sicht als auch dein Gehör nicht durch etwaige äußere Umstände zu beeinträchtigen. Ganz konkret findest du den entsprechenden Part in Paragraph 23 Absatz 1 der StVO direkt zu Beginn im ersten Satz.

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Entscheidend ist also, dass du beim Musik hören während der Fahrt nicht abgelenkt wirst und teilweise wichtige Signale wie das einer Hupe oder eines Martinshorns wahrnimmst, da du andernfalls die allgemeine Verkehrssicherheit gefährden könntest. Dies fällt unter anderem auch unter die Grundregeln für die Teilnahme am Straßenverkehr, die noch einmal explizit in Paragraph 1 der StVO festgehalten werden und „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ umfassen.

Welche Strafen drohen?

Trotz der grundlegenden Erlaubnis, Kopfhörer beim Autofahren tragen zu dürfen, raten einige Experten aufgrund der möglicherweise daraus resultierenden Ablenkung davon ab. Denn mit jedem bisschen Unaufmerksamkeit steigt das Risiko, einen Unfall zu verursachen oder in einen solchen verwickelt zu werden, da du nicht rechtzeitig reagieren kannst.

Selbst, wenn du die Musik gar nicht so laut laufen lässt, kann es passieren, dass du beim Mitsummen deines Lieblingsliedes nicht mehr einhundertprozentig konzentriert bist. Ebenso könntest du von einer schönen Erinnerung oder einem Erlebnis, welches du mit einem bestimmten Song verbindest, abgelenkt werden. Und auch, wenn du eigentlich nur ganz kurz deine Ohrstöpsel richten wolltest, kann es schon zu einer gefährlichen Situation kommen.

Solltest du in irgendeiner Form dabei erwischt werden, wie du deine vollständige Aufmerksamkeit für das Geschehen im Straßenverkehr nicht mehr sicherstellen kannst, droht dir laut aktuellem Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro. Vor allem mit In-Ear-Kopfhörern, wie den AirPods von Apple, ist die Gefahr beim Autofahren vergleichsweise hoch. Gerätst du in eine derartige Unfallsituation, so kann dir sogar eine Teilschuld zugesprochen werden – deine Versicherung übernimmt dann in diesem Fall auch nicht länger die gesamten Kosten für die Reparatur.

Wie steht es um das Fahrradfahren?

Auch Fahrradfahrern ist es grundlegend gestattet, Kopfhörer im Straßenverkehr zu tragen und über sie Musik zu hören. Doch auch hierbei ist es wichtig, nicht von Lautstärke oder anderen Quellen abgelenkt zu werden.

Denn auch hier gilt: Nimmst du Verkehrsgeräusche nur noch schwach oder gar nicht mehr wahr, oder behinderst du womöglich noch den Verkehr, droht dir eine Strafe von 15 Euro. Sind deine Reaktionen so verlangsamt, dass du nicht mehr rechtzeitig auf Hindernisse oder andere Verkehrsteilnehmer reagieren kannst, kann es im Falle eines Unfalls sogar dazu kommen, dass dir die volle Schuld zugesprochen wird. So verlierst du nicht nur Anspruch auf Schadensersatz, sondern auch das mögliche Schmerzensgeld verfällt.

Auch Fußgänger sollten aufpassen

Ähnlich sieht es auch für Fußgänger aus: Zwar droht dir hier in der Regel kein Verwarnungsgeld, wie beim Autofahren, wenn du Kopfhörer trägst und eine Runde um den Block drehst. Allerdings bist du dennoch gefährdet, solltest du dadurch unaufmerksamer im Straßenverkehr werden.

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Grund dafür ist der sogenannte Maskierungseffekt, durch den du den jeweils leiseren Ton einfach nicht mehr wahrnimmst, sofern es sich um zwei ähnliche Frequenzen handelt. Außerdem kann der Auditory Bubble Effect eintreten, bei dem du dich in einer Art Blase befindest und deine Gedanken beim Musikhören abschweifen lässt. Gerade in einer hektischen Verkehrssituation, die sich nur schwer voraussehen lässt, kann dies schnell einmal gefährlich werden.

Die Alternative: Nur einen Kopfhörer beim Autofahren tragen

Eine simple Möglichkeit, etwaige bedrohliche Situationen und natürlich auch lästige Verwarnungsgelder zu vermeiden, findet sich darin, nur einen Kopfhörer beim Autofahren zu nutzen. So wird dein Gehör nicht vollständig beeinträchtigt und du hast eine höhere Aufmerksamkeit für das Geschehen.

Die wohl simpelste Lösung liegt aber noch immer darin, anstelle eines Kopfhörers beim Autofahren einfach auf das intern verbaute Radio deines Fahrzeugs zurückzugreifen. So nimmst du, vorausgesetzt, du übertreibst es nicht mit der Lautstärke, noch immer problemlos alles, was um dich herum passiert, wahr.

Quellen: eigene Recherche, Research Gate / Michael Bull, stvo.de

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