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Auto-Kennzeichen: Wer das tut, zahlt 50 Euro Strafe

Seit dem 1. September ist etwas anders für Autofahrende. Wer bei Nummernschild oder Wunschkennzeichen nicht aufpasst, könnte Strafe zahlen.

Behörde stellt Bußgeld aus
© Daniel Hohlfeld - stock.adobe.com

Bußgelder im Verkehr: Top 3

Im Straßenverkehr drohen bei diversen Vergehen Bußgelder. Diese können allerdings je nach Art des Verstoßes schnell enorm ansteigen. Wir zeigen dir die Top 3 der teuersten Verstöße im Straßenverkehr.

Autofahrerinnen und Autofahrer können sich schon bald eine Menge Frust und Zeit ersparen. Seit Anfang September 2023 ist es möglich, die digitale Kfz-Zulassung in Anspruch zu nehmen. Mit der langersehnten Neuerung geht jedoch auch ein neues Bußgeld einher, das Auto-Kennzeichen betrifft.

Auto: Das kann die digitale Kfz-Zulassung

Die neue Kfz-Zulassung auf Stufe 4 läuft ohne Terminvergabe schlicht und einfach am heimischen PC ab. Ins Leben gerufen wurde diese neue Option vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Das dazugehörige Projekt erhielt den eindringlichen Namen „i-Kfz“. Der besondere Vorteil: Neben der Zeit, die man in der Zulassungsbehörde warten würde, spart man noch mehr. Nachdem die Online-Anmeldung erfolgt ist, kann man nämlich sofort losfahren.

Erfahrene Autofahrende, die ihre erste Kfz-Zulassung lange hinter sich haben, fragen sich nun sicher, wie es denn um die Stempelplakette steht. Diese gehört schließlich auf jedes Nummernschild, alles andere wäre hierzulande unzulässig. Vor der neuen, digitalen Kfz-Zulassung mussten Halterinnen und Halter warten, bis diese per Post eintraf.

Seit dem 1. September gewährt man nun jedoch eine zehntätige Übergangsfrist. Kommt es in diesem Zeitraum also zu einer Kontrolle und dem Nummernschild oder Wunschkennzeichen am Auto fehlt die Plakette noch, soll das Vorzeigen der digitalen Zulassungsbescheinigung ausreichen. Diese gilt gleichzeitig als temporärer Zulassungsbescheid.

Nach 10-Tage-Frist droht Bußgeld

Sollte jedoch auf dem temporären Zulassungsbescheid ersichtlich sein, dass die digitale Kfz-Zulassung mehr als zehn Tage zurückliegt, droht ein Bußgeld, weiß Chip.de. Im Bußgeldkatalog wird noch keine konkrete Höhe für dieses neue Vergehen genannt. Betrachtet man jedoch die anderen Fälle im Abschnitt „Fahren ohne Zulassung“, könnten Fahrzeughalterinnen und Halter mit einer Strafe zwischen 50 und 70 Euro rechnen. Zudem könnte ein Punkt in Flensburg drohen.

Für Fahranfängerinnen und Anfänger kann diese Frist bei der Kfz-Zulassung zum Verhängnis werden. Ein Vergehen im Straßenverkehr während der Probezeit kann schnell zur Verlängerung führen. Zudem kann die Teilnahme an Aufbauseminaren verpflichtend werden, zeigt eine Übersicht des BMDV. Sammeln sich die Punkte in Flensburg binnen kurzer Zeit, droht obendrein der Führerscheinentzug.

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Bußgeldkatalog, Chip.de

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