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Achtung bei Bußgeld: Wer darauf nicht achtet, darf doppelt zur Kasse gebeten werden

Dass es Geldstrafen bedeutet, wenn man Verkehrszeichen und andere Regularien missachtet, ist bekannt. Es kann allerdings auch schnell zu einer deutlich höheren Summe kommen.

Autobahn mit Verkehrsschildern
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Bußgelder im Verkehr: Top 3

Im Straßenverkehr drohen bei diversen Vergehen Bußgelder. Diese können allerdings je nach Art des Verstoßes schnell enorm ansteigen. Wir zeigen dir die Top 3 der teuersten Verstöße im Straßenverkehr.

Es gibt diverse Verkehrszeichen, die von Fahrerinnen und Fahrern absichtlich oder fälschlicherweise missachtet werden. Andere halten bestehende Vorschriften bei der Führung des Fahrzeugs für nicht so wichtig und setzen sich darüber hinweg. Bußgeld ist in beiden Fällen vorgesehen. Besonders ärgerlich wird es allerdings dann, wenn du anstelle des ursprünglichen Betrags den Doppelten zahlen musst.

Verkehrszeichen und Co.: So schnell kann das Bußgeld steigen

Die Bußgelder bei der Missachtung der Schilder variieren stark und können astronomische Summen erreichen. Manche Autofahrer*innen, die das Verkehrszeichen mit dem „Ei“ übersehen, müssen beispielsweise mit 250 Euro Strafe rechnen. Dabei bleibt es aber nicht immer.

Ein Urteil das Amtsgerichtes Ellwangen zeigt, wie schnell sich das bei bestimmtem Verhalten ändern kann. Dort traf man nämlich die verbindliche Entscheidung, dass die „Erhöhung der Geldbuße bei fehlender Unrechtseinsicht und negativem Nachtatverhalten“ rechtens ist.

Im Detail bedeutet das, wer sich nach Feststellung eines entsprechenden Tatbestandes nicht einsichtig und unangemessen oder sogar aggressiv verhält, kann zusätzlich dafür geahndet werden. Andersrum, so berichtet Efahrer, kann sich Einsichtigkeit positiv auf die Höhe der Strafe auswirken.

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So kam es zum Urteil

Dabei beschränkt sich eine solche Maßnahme nicht nur auf die Missachtung von Verkehrszeichen. Das vom Amtsgericht Ellwangen gefällte Urteil geht beispielsweise auf einen Autofahrer zurück, der wegen der Nutzung seines Handys am Steuer einen Bußgeldbescheid über 100 Euro erhielt.

Nachdem er sein Verhalten als „Kleinigkeit“ abgetan hatte, äußerte er gegenüber den zuständigen Polizeibeamten eine kleine, aber nicht strafrechtlich relevante Drohung. Schließlich schlug er aus Wut mit seiner Hand auf das Polizeifahrzeug. Das Resultat: Statt 100 Euro Regelgeldbuße musste der Mann am Ende 200 Euro Strafe zahlen.

Quellen: beck-online, Efahrer

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