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Parkscheibe: Wer das ins Auto legt, zahlt 20 Euro Strafe

Die Verwendung der Parkscheibe kann unerwartete Folgen haben. Ein Bußgeld droht beispielsweise, wenn du das falsche Modell nutzt.

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Bußgelder im Verkehr: Top 3

Im Straßenverkehr drohen bei diversen Vergehen Bußgelder. Diese können allerdings je nach Art des Verstoßes schnell enorm ansteigen. Wir zeigen dir die Top 3 der teuersten Verstöße im Straßenverkehr.

Die Parkscheibe dient dazu, dass Autofahrerinnen und Autofahrer anzeigen können, wann sie ihren Pkw an betreffender Stelle abgestellt haben. Andernfalls könnte ein Strafzettel wegen übermäßigem Parken drohen. Was die wenigsten jedoch wissen, ist, dass die falsche Parkscheibe an sich ebenfalls ein Bußgeld bedeuten kann.

Parkscheibe: Diese Merkmale muss sie haben

Die Verwendung könnte simpler nicht sein. Sobald du das Auto abstellst, rundest du auf die nächste halbe Stunde auf und stellst die Parkscheibe entsprechend ein. Kommst du beispielsweise 12:10 Uhr an, muss sie 12:30 Uhr anzeigen. Dann legst du sie hinter die Windschutzscheibe, so dass vorbeikommende Beamtinnen und Beamte deine Parkdauer feststellen können. Aber: Nicht alles, was nach Parkscheibe aussieht, ist auch rechtlich zugelassen.

Denn, so der ADAC (Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V.), es gibt klare Vorgaben. Auf die Frage, ob ein solches Gerät beispielsweise eine andere Farbe besitzen darf, heißt es: „Nein. Eine Parkscheibe muss immer blau-weiß sein.“ Dazu kommt, dass „auch die Größe vorgegeben [ist]: elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch. Andernfalls droht eine Strafe von 20 Euro“, erklären die Expert*innen weiter.

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Diskussionen um Parkscheiben im Netz

Dass vielen dieser Sachverhalt nicht ganz klar ist, zeigen Threads in Foren wir Reddit wie verschiedene Medien wie 24auto.de berichten. Hier tauschten sich Nutzerinnen und Nutzer demnach zum Thema Parkscheibe aus, nachdem ein Fotograf sein Exemplar zur Diskussion gestellt hatte. Dieses war 11,6 Zentimeter breit, anstelle der vom ADAC genannten elf Zentimeter.

„Sie hat die Normschrift DIN1451. Aber sie ist 11,6 mal 15 cm groß. Das sind 6 mm zu viel in der Breite. Ich wollte mal wissen, ob das schlimm ist und ob ich dafür ein Knöllchen bekommen kann, wenn ich sie auslege“, fragte der Nutzer daraufhin. „Mir persönlich wäre es zu riskant, diese Parkscheibe zu verwenden“, erklärte jemand dazu. Allerdings könne es ja auch sein, dass die Messung schief gelaufen ist.

Auch in verschiedenen anderen Verkehrsforen wird die Frage regelmäßig gestellt. So beispielsweise bei Verkehrsportal.de.

Quellen: ADAC, 24auto.de, Verkehrsportal

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