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Autoreifen: Wer das tut, zahlt 60 Euro Strafe

Was du mit deinen Reifen anstellst, kann im schlimmsten Fall zu einer Geldstrafe führen. Diese kann sich je nach Verstoß deutlich erhöhen.

Mann hält Autoreifen fest
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Bußgelder im Verkehr: Top 3

Im Straßenverkehr drohen bei diversen Vergehen Bußgelder. Diese können allerdings je nach Art des Verstoßes schnell enorm ansteigen. Wir zeigen dir die Top 3 der teuersten Verstöße im Straßenverkehr.

Ohne Autoreifen bewegt sich kein Pkw vorwärts. Sicheres Fahren ist zudem nur mit den richtigen Exemplaren gewährleistet. Genau deshalb ist es essentiell, dass du die Bereifung deines Fahrzeugs immer im Blick hast.

Autoreifen: Darauf solltest du achten

Jetzt, wo es wieder kälter wird, drohen gleich mehrere Gefahren auf den Straßen: Nässe und Glätte. Für Autoreifen bedeutet das den dringenden Austausch. Denn wer im Winter mit Sommerreifen erwischt wird, muss dafür zahlen. Die Geldstrafen dafür können dabei durchaus auch dreistellig ausfallen.

So heißt es im Bußgeldkatalog:

Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetter­verhältnissen angepasst sind (Winterreifen)60 €
… mit Behin­derung80 €
… mit Gefähr­dung100 €
… mit Unfall­folge120 €

Das geht, weil es in Deutschland eine Pflicht zum Winterreifen gibt. Diese hat zwar keinen festen Beginn (in der Regel hält man sich an die Eselsbrück „von O bis O“, also von Oktober bis Ostern), ist aber situativ verbindlich, wie es in Paragraf 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt.

Dort steht: „Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“

Als erfüllt gilt die Pflicht laut ADAC übrigens erst dann, wenn auf allen vier Radpositionen Winterreifen montiert wurden.

Nicht für alle sind Winterreifen verbindlich

Trotzdem gibt es wie so oft natürlich auch Ausnahmen. Einspurige Kraftfahrzeuge wie zum Beispiel Motorräder, Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des Paragrafen 2 Nummer 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind davon entbunden.

Das allerdings nur, wenn sie eine Reihe an nötigen Regeln einhalten, um auch im Winter mit Sommerreifen fahren zu können. Dazu zählt beispielsweise, zu prüfen, ob die angedachte Fahrt wirklich nötig beziehungsweise ob das Ziel nicht auch mit alternativen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Schneller als 50 Kilometer pro Stunde darf dabei dann zudem nicht gefahren werden.

Quellen: Bußgeldkatalog, ADAC, Gesetze im Netz

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