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Blitzerwarner: Wer das tut, zahlt 75 Euro

Für den Schutz vor Radarfallen gibt es jede Menge Gerätschaften und Handy-Apps. Diese unterliegen jedoch sehr konkreten Regeln.

Auto wird beim Vorbeifahren von einem Blitzer erfasst
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Bußgelder im Verkehr: Top 3

Im Straßenverkehr drohen bei diversen Vergehen Bußgelder. Diese können allerdings je nach Art des Verstoßes schnell enorm ansteigen. Wir zeigen dir die Top 3 der teuersten Verstöße im Straßenverkehr.

Geschwindigkeitsmesser gehören schon seit Jahren zu den wichtigsten Kontrollinstanzen im Straßenverkehr. Und das aus gutem Grund. Viele entziehen sich der Messung und einer möglichen Strafe dennoch durch Blitzerwarner. Das kann in einem Fall ebenfalls zu Bußgeld führen.

Blitzerwarner: Diese Regeln gelten

Sogenannte Blitzerwarner oder auch Radarwarner gibt es mittlerweile in zahlreichen Ausführungen. Sie kommen integriert in Navigationssystemen, als separate Geräte oder auch in Form von mobilen Apps vor. Was viele dennoch nicht wissen: Obwohl ihr Besitz erlaubt ist, gibt es gesetzliche Einschränkungen bei der Anwendung.

Was darf ich mit einem Blitzerwarner tun? Wer über den Service in der ein oder anderen Form verfügt, hat die Möglichkeit, sich über die Standorte der mobilen und stationären Blitzer in der Nähe oder auf der geplanten Fahrtstrecke ausreichend zu informieren. Zugelassen ist dies allerdings nur vorab, wie es im Bußgeldkatalog heißt.

Das ist in Deutschland verboten: Wer entsprechende Geräte oder Apps im Auto verwendet, begeht dagegen eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Dabei ist es egal, um welche Person im Fahrzeug es sich dabei, sofern sich die oder der Fahrer*in die Warnfunktion in Anspruch nimmt.

Lesetipp: Blitzerwarner am Black Friday im Überblick

Gerichtsurteil bekräftig das Verbot

Erst Anfang des Jahres hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden, dass das Blitzerwarner-Verbot im Auto auch für andere Insassen verbindlich ist. Genauer heißt es dazu: „Ein Autofahrer begeht auch dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird.“

Hintergrund für das Urteil war der Fall eines 64-jährigen Autofahrers, der im Januar 2022 angehalten wurde, als er deutlich zu schnell durch Heidelberg fuhr. Während der Polizeikontrolle habe er das Smartphone seiner Beifahrerin zur Seite geschoben. Die verwendete Blitzerwarner-App darauf entdeckten die Beamt*innen dennoch. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte deswegen eine Geldstrafe von 100 Euro, gegen die er Berufung einlegte.

Quellen: Bußgeldkatalog, Oberlandesgericht Karlsruhe

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