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Fernseher: Wer das übersieht, zahlt 30 Euro Strafe

Bußgelder werden für viele Dinge verhängt. Auch in Bezug auf deinen Fernseher gibt es Ordnungswidrigkeiten, die entsprechend geahndet werden.

Mann versucht Fernseher zu reparieren.
© Getty Images/Johner Images

Bußgelder im Verkehr: Top 3

Im Straßenverkehr drohen bei diversen Vergehen Bußgelder. Diese können allerdings je nach Art des Verstoßes schnell enorm ansteigen. Wir zeigen dir die Top 3 der teuersten Verstöße im Straßenverkehr.

Ist der Fernseher nicht mehr gewünscht und soll ersetzt werden, muss er weg. Wer dabei nicht ordnungsgemäß vorgeht, sollte sich auf eine Geldstrafe einstellen. Diese kann je nach Bundesland zwar vergleichsweise gering ausfallen. Unter machen Umständen drohen dir allerdings hohe dreistellige Beträge.

Fernseher auf die Straße stellen: Diese Strafe droht

Wer in Deutschland auf öffentlichem Grund kleinere Geräte und Einzelstücke wie beispielsweise den alten Fernseher abstellt, um sie loszuwerden und von anderen mitnehmen zu lassen, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Denn auch, wenn der TV noch funktioniert und du ihn „zum Verschenken“ anbietest, handelt es sich dennoch um Sperrmüll.

Je nach Bundesland bedeutet das mindestens 30 Euro Strafe. Wie der Bußgeldkatalog zeigt, variieren die Bußgelder dabei erheblich. So können in einem der Länder zum Beispiel bis zu 500 Euro auf dich zukommen. In den meisten anderen wiederum musst du in der Regel mit mindestens 50 Euro rechnen. Das natürlich nur dann, wenn du auch dabei erwischt wirst, das Gerät auf diese Weise zu entsorgen.

Lesetipp: 3 Dinge, die du aus deinem Fernseher basteln kannst

Diese Geldstrafen erwarten dich

Die folgenden gelisteten Beträge beziehen sich im Detail auf die „Lagerung, Ablagerung und Behandlung von Sperrmüll“ wie Fernseher. Dabei kommst du in Mecklenburg-Vorpommern sowohl am glimpflichsten als auch am schlechtesten davon. Der Grund dafür ist, dass man dort nicht wie in den anderen Bundesländern nach Einzelstücken entscheidet, sondern auf die Menge in Kubikmetern (qm) schaut.

Bußgelder laut Bußgeldkatalog:

  • Baden-Württemberg: 50-200 Euro
  • Bayern: 80-240 Euro
  • Berlin: 37,50-150 Euro
  • Bremen: 50-200 Euro
  • Hamburg: 75-250 Euro
  • Hessen: 50-150 Euro
  • Mecklenburg-Vorpommern: 30-500 Euro
  • Niedersachsen: 50-150 Euro
  • Nordrhein-Westfalen: 50-150 Euro
  • Rheinland-Pfalz: 50,13-204,52 Euro
  • Saarland: 50-200 Euro
  • Sachsen: 50-200 Euro
  • Sachsen-Anhalt: k.A.
  • Schleswig-Holstein: 50-150 Euro
  • Thüringen: 50-150 Euro

Quellen: Bußgeldkatalog

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