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E-Bike: Wer das tut, zahlt 55 Euro

E-Bikes unterliegen zum Teil anderen Regeln als herkömmliche Exemplare. Das gilt auch dafür, wo man mit ihnen unterwegs ist.

Ein Mann sitzt auf einem E-Bike
© Sebastian - stock.adobe.com

E-Bike: Wer das tut, zahlt 70 Euro Strafe

E-Bikes haben unser Radfahrverhalten revolutioniert. Erfahre im Video, was es beim Tuning zu beachten gilt.

Unter den E-Bikes gibt es mit S-Pedelecs (S steht für Speed, also Geschwindigkeit) teilmotorisierte Exemplare, die es bis zu einer Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometern (km/h) bringen. Mit diesen darfst du aufgrund ihrer Leistung aber nicht überall fahren.

E-Bikes: Das macht den Unterschied

Besonders wichtig ist dieses technische Merkmal bei der Unterscheidung von E-Bikes mit Motorunterstützung, weil es bestimmt, ob du mit deinem Gefährt überall zugelassen bist. Dabei kommt es zunächst gar nicht darauf an, ob das Kraftrad bis zu 25 km/h oder 45 km/h erreichen kann.

Im Fokus steht, ob der Motor des E-Bikes mehr als 250 Watt stark ist, wie Utopia erklärt. Dann nämlich sind eine Mofa-Prüfung, ein Versicherungskennzeichen und ein Helm notwendig und vorgeschrieben. Ein S-Pedelec mit über 250 Watt ist entsprechend auch nicht auf Radwegen oder in Fußgängerzonen erlaubt. Mit einer Ausnahme: Ist das Schild „Mofa frei“ aufgestellt, darfst du auch mit den leistungsstarken Krafträdern dort fahren.

Übrigens: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) musst du dir über solche Regelungen vor allem innerorts einen Kopf machen. Denn Paragraph 2 Absatz 4 der StVO besagt, dass „[man] außerhalb geschlossener Ortschaften […] mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen [darf]“.

Lesetipp: Wer das mit dem E-Bike tut, zahlt 70 Euro Strafe

So teuer kann es werden

Je nach Verstoß können sich die Strafen für die falsche Handhabung eines E-Bikes mit entsprechender Motorleistung unterschiedlich gestalten. Dabei liegen die möglichen Bußgelder zunächst zwischen 10 Euro und 55 Euro. Es kann aber auch durchaus teurer werden.

Bußgelder für ausgewählte E-Bikes:

OrdnungswidrigkeitBußgeld / Strafe
Fahren ohne korrekt angebrachtes Versicherungskennzeichen (Versicherung besteht)10 Euro
Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen (Versicherung abgelaufen bzw. nicht abgeschlossen)40 Euro
Fahren ohne Helm15 Euro
Fahren ohne Mofa-Führerschein bzw. Pkw-Führerschein (vergessen o.ä.)10 Euro
Fahren auf dem Radweg15 Euro
Fahren auf dem Gehweg55 Euro
Quelle: MobilityTalk

Wer nämlich unter Alkoholeinfluss fährt oder ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, kann sich strafbar machen beziehungsweise begeht eine Straftat. In solchen Fällen ist mit Bußgeldern in Tagessätzen zu rechnen, die von 180 bis 365 Tagen reichen können, wie Mobility-Talk erklärt.

Quellen: Utopia, dejure, Mobility-Talk

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