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Autoscheiben eingefroren: Wer das tut, zahlt 80 Euro Strafe

Im Winter das Fahrzeug von Eis zu befreien, ist eine leidige Notwendigkeit. Wenn du es falsch machst, droht dir allerdings auch noch ein Bußgeld.

Person kratzt eine Autoscheibe frei
© Oskar - stock.adobe.com

Bußgelder im Verkehr: Top 3

Im Straßenverkehr drohen bei diversen Vergehen Bußgelder. Diese können allerdings je nach Art des Verstoßes schnell enorm ansteigen. Wir zeigen dir die Top 3 der teuersten Verstöße im Straßenverkehr.

Die aktuellen Minusgrade sorgen nicht nur für spiegelglatte Wege und Straßen. Auch Autoscheiben sind vom Eis bedeckt und müssen entsprechend freigekratzt werden. Viele erledigen nebenbei noch etwas anderes, und genau das kann schnell teuer werden.

Autoscheiben freikratzen: Das solltest du vermeiden

Wie der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V) warnt, droht im Detail ein erhöhtes Bußgeld von 80 Euro. Dieses wird nämlich fällig, wenn du während des Befreiens deiner Autoscheiben vom Eis gleichzeitig den Motor laufen lässt, damit dieser schon einmal warm wird.

Geregelt ist dieser Verstoß in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es unter Paragraph 30, Absatz 1: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen […]“.

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Tipps für deine Autoscheiben

Wer sich effektiv und schnell von gefrorenen Autoscheiben freimachen möchte, kann laut dem ADAC auf unterschiedliche Methoden zurückgreifen. Allen voran der richtige Eiskratzer 🛒 ist demnach wichtig. Dieser sollte aus Kunststoff bestehen, sowie eine Sägezahn- und eine glatte Eisschabekante besitzen.

Zudem solltest du dringend auf elektrische Eiskratzer und kaltes, lauwarmes oder heißes Wasser verzichten. Alle diese Dinge können den Fachleuten zufolge zu Spannungsrissen im Glas führen und weitere Schäden nach sich ziehen. Spezielle Schutzfolien oder auch stabile Pappe verhindern dagegen, dass Autoscheiben überhaupt erst einfrieren.

Quellen: ADAC, Gesetze im Netz

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