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Elektroautos unter Beschuss: Das wird jetzt noch teurer

Stehst du mit deinem Stromer zu lang an derselben Ladesäule, musst du nicht unwesentliche Gebühren zahlen. Das bestätigt ein neues Urteil.

Elektroauto an einer Ladesäule
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Elektroautos: Diese Modelle haben in Deutschland keine Chance

Die Elektroautoindustrie boomt. Doch wie steht es um den Gebrauchtmarkt und Wiederverkaufswert für Elektroautos in Deutschland?

Das Amtsgericht Karlsruhe hat kürzlich die Rechtmäßigkeit von Blockiergebühren bestätigt, die von Energie Baden-Württemberg (EnBW) gegenüber Fahrer*innen von Elektroautos erhoben werden. EnBW betreibt das HyperNetz, ein umfangreiches Netzwerk mit über 500.000 Ladepunkten in ganz Europa. Das Unternehmen erhebt eine Blockiergebühr von zehn Cent pro Minute nach den ersten 240 Minuten, mit einer Höchstgebühr von zwölf Euro pro Ladevorgang, um die langfristige Belegung von Ladeplätzen zu verhindern.

Elektroautos: Urteil schafft Präzedenzfall

Diese rechtliche Unterstützung ergab sich aus einem Streitfall, bei dem jemand die wegen dreimaligen Überschreitens der Höchstparkdauer an EnBW-Ladestationen angefallenen 19,80 Euro an Blockiergebühren anfocht. Das Unternehmen argumentierte, dass die Gebühr die Verfügbarkeit von Ladestationen für andere Nutzer*innen gewährleistet, indem man davon abgehalten würde, Plätze länger als nötig zu belegen. Das Gericht befand die Gebührenstruktur in seinem Urteil vom 04.01.2024 (6 C 184/23) für angemessen und hob EnBWs Recht hervor, seine Ladestationen effizient zu verwalten und für alle Nutzenden zugänglich zu halten.

Die Einführung von Blockiergebühren spiegelt die breitere Herausforderung wider, die steigende Nachfrage nach Ladeinfrastruktur für Elektroautos mit fairem Zugang in Einklang zu bringen. Die Belegung von Ladestationen über die empfohlene Ladezeit hinaus behindert die Verfügbarkeit der Dienste für andere Fahrer*innen, eine Situation, die EnBW mit seiner Gebührenpolitik zu mildern versucht. Hersteller empfehlen in der Regel, die Batterien bis zu 80 Prozent zu laden, um Ladegeschwindigkeiten und Stationenumsatz zu optimieren, doch viele Fahrer*innen ignorieren diese Empfehlung und verschärfen so die Stationenüberlastung.

Die Entscheidung des Gerichts validiert nicht nur EnBWs Ansatz zur Verwaltung seines Lade-Netzwerks, sondern setzt auch einen Präzedenzfall für andere Dienstanbieter. Durch die rechtliche Billigung von Blockiergebühren erkennt das Gericht die Notwendigkeit solcher Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines effizienten und gerechten Ladeökosystems an. Dieses Urteil könnte zu strukturierteren Nutzungsmustern unter Fahrer*innen führen und einen rücksichtsvolleren und strategischeren Ansatz beim Laden fördern.

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Tarifbedingungen zugestimmt

Der Fall unterstreicht die Bedeutung klarer Kommunikation und Zustimmung zu den Dienstbedingungen, da die klagende Person den Tarifbedingungen zuvor über die Mobility+-App zugestimmt hatte. Er hebt den rechtlichen und betrieblichen Rahmen hervor, in dem Ladenetzwerke operieren, und betont die Rolle der Einhaltung durch Nutzer*innen, um die Effizienz des Dienstes zu gewährleisten.

Letztlich markiert die Bestätigung der Blockiergebühren durch das Amtsgericht Karlsruhe einen bedeutenden Schritt bei der Bewältigung der logistischen Herausforderungen, die durch die schnelle Ausweitung der Nutzung von Elektroautos entstehen.

Quelle: Amtsgericht Karlsruhe

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