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Dashcam: Diese Fahrzeuge dürfen sie verwenden

Eine Dashcam kann sehr nutzbringend sein. Aber sie kann nicht einfach überall angebaut werden, bei vielen Fahrzeugtypen gibt es eindeutige Bestimmungen dazu.

Hand bedient eine Dashcam in einem Auto.
© Watcharin - stock.adobe.com

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Um im Straßenverkehr sicher unterwegs zu sein, gibt es viele hilfreiche Gadgets. Eines davon können Kameras sein, die am Auto verbaut werden, um das Geschehen zu filmen. Aber ist in jedem Fall die bekannte Dashcam erlaubt? Bei einigen Fahrzeugtypen ist die Lage nämlich nicht ganz einfach.

Dashcam erlaubt: Das ist allgemein zu beachten

Dass eine Dashcam hilfreich sein kann, ist keine Neuigkeit, aber ob sie immer erlaubt ist, ist schon weitaus weniger bekannt. Beim Auto selbst zum Beispiel, also dem Personenkraftwagen, lässt sich keine einfache Antwort geben. Zwar ist die Kamera grundsätzlich nicht verboten, aber es gibt strenge Beschränkungen für ihre Nutzung, um den Datenschutz zu gewährleisten.

Tipp: Alles Wichtige zur Dashcam im Auto findest du in diesem Artikel.

Datenschutz ist allgemein ein wichtiger Aspekt, auf den du achten musst. Hier gelten gleiche Regeln für alle Dashcams in Deutschland: Aufnahmen dürfen nur gespeichert werden, wenn sie zweckgebunden sind, das heißt, wenn sie einen Unfall zeigen. Ansonsten ist eine Löschung erforderlich. Außerdem ist es nicht erlaubt, dass die Dashcam permanente Aufnahmen anfertigt, auch das Filmen selbst muss zweckgebunden sein.

Lesetipp: Dashcam kaufen: Auf diese 5 Dinge solltest du achten

Dashcam beim Lkw und Bus erlaubt? Das solltest du beachten

Bei speziellen Fahrzeugtypen können die Regelungen dazu, ob die Dashcam erlaubt ist, zum Teil sehr weit auseinandergehen. Das beginnt schon bei der Frage, ob eine solche Kamera nötig wäre. Gerade beim Lkw kann eine Dashcam nämlich noch sehr viel nützlicher sein als für ein normales Auto. Webfleet schreibt, dass bei 80 Prozent der Zusammenstöße zwischen Lkws und Pkws der Fahrer des Lastwagens schuldig gesprochen wird. Gerade hier könnte eine Dashcam also besonders hilfreich sein.

Da es sich bei Lastwägen meist um Firmenfahrzeuge handelt, die von Angestellten gefahren werden, sind hier die Regeln zum Filmen noch sehr viel strenger als beim Pkw. Denn Angestellte dürfen von ihren Arbeitgeber*innen nicht einfach gefilmt werden. Die Dashcam zeigt natürlich meist nach außen, kann aber zum Beispiel Tonaufnahmen machen, durch die dann auch die Person im Cockpit mit aufgenommen werden würde.

Daher gibt es meist an Dashcams für den Lkw eine „Alarmtaste“, da diese die meiste Zeit ausgeschaltet sein muss. Bemerkt der Fahrer oder die Fahrerin, dass sich eine gefährliche Situation anbahnt, wird der Knopf betätigt und die Kamera fängt an, aufzuzeichnen. Ein gutes Modell für den Lkw ist beispielsweise das Gerät von ERIDAX🛒.

Hinweis: Eine Dashcam im Lkw sollte über einen Privatmodus verfügen, damit die Person in der Fahrerkabine sicher sein kann, dass sich die Kamera nicht von selbst einschaltet, während der oder die Fahrer*in nicht im Dienst ist.

Dashcam im Bus: Das ist gestattet

Für den Bus gelten ähnliche Regeln, da es sich in diesem Fall meist auch um Firmenfahrzeuge handeln dürfte. Hier ist die Installation von Dashcams, seit diese erlaubt sind, extrem weit verbreitet, wie EuroBus erklärt. Aber ebenso bei Lkws und Bussen muss noch mehr als beim Auto darauf geachtet werden, dass die Dashcam das Sichtfeld nicht behindert. Mit der Kamera von Abask🛒 sollte dieses Problem nicht auftreten.

Achtung: In einigen europäischen Ländern ist lediglich die „private Nutzung“ von Dashcams erlaubt. Es kann also sein, dass Bus- oder Lkwfahrer*innen ihre Kameras abschalten müssen, bevor sie z.B. nach Italien, in die Niederlande oder Norwegen einreisen. So beschreibt es Bustreff.de.

Kamera bei Fahrrad und Motorrad

Tatsächlich gestaltet sich, wie der ADAC erklärt, die Lage beim Fahrrad ziemlich einfach. Dort gelten nämlich fast die gleichen Regeln wie beim Auto, die Dashcam ist erlaubt oder zumindest nicht verboten, und sie kann in einigen Fällen vor Gericht verwendet werden. Anders als beim Pkw aber gibt es für das Fahrrad keinerlei Beschränkung, wo die Kamera angebracht werden kann.

Auch die Dashcam am Motorrad ist erlaubt, und es gelten die bekannten Regeln, die auch für alle anderen Fahrzeuge verpflichtend sind. Allerdings stellt sich beim Motorrad noch einmal mehr die Frage, wo die Kamera sinnvoll befestigt werden könnte. Dazu hat das Gesetz eine klare Meinung: Die Dashcam am Helm anzubringen, ist streng verboten, wie Autozeitung.de schreibt. Überdies muss die Kamera, wo auch immer am Motorrad sie angebracht wird, möglichst festsitzt. Sonst kann sie bei einem Unfall selbst zum Geschoss werden und zusätzlichen Schaden anrichten. Ein gutes Modell für das Motorrad ist die Dashcam von VANTRUE🛒.

Quellen: ADAC, webfleet, EuroBus, Autozeitung.de, Bustreff.de

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