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Garage: Wer das tut, zahlt 500 Euro Strafe

Egal, ob in einer eigenen Garage oder im Großraum, es gibt Regeln, an die man sich als Autoinhaber*in halten muss.

Mehrere Autos parken in einer Garage.
© Getty Images/ aire images

Parkscheibe: Wer das einstellt, zahlt 40 Euro Strafe

Die richtige Nutzung der Parkscheibe ist einfach, doch entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden.

Hast du das Glück, eine Garage zur Verfügung zu haben, ist dein Auto sicher vor einer Vielzahl von Dingen. Was viele allerdings nicht wissen: Nicht alles ist erlaubt innerhalb der geschützten Umgebung. Es kann dabei sogar richtig teuer werden.

Garage: Das solltest du vermeiden

Die Vorteile einer Garage liegen auf der Hand. Dabei können diese nicht nur praktischer, sondern auch durchaus finanzieller Natur sein. Denn neben Schutz und Sicherheit für das Fahrzeug bietet sie einen erhöhten Wohnkomfort und steigert zudem den Wert der eigenen Immobilie.

Vorteile einer Garage:

  1. Schutz vor Witterungseinflüssen wie Regen, Schnee, Hagel und intensiver Sonneneinstrahlung.
  2. Erhöhte Sicherheit durch Schutz vor Diebstahl oder Vandalismus.
  3. Der Komfort, bei jedem Wetter trocken und komfortabel in das Auto ein- und auszusteigen.
  4. Wertsteigerung des Eigentums, weil viele Käufer*innen eine Garage als wünschenswertes oder sogar notwendiges Merkmal ansehen.
  5. Schutz vor Verschmutzung, da das Auto in der Garage weniger Staub, Blätter und anderen Schmutz ansammelt.

Trotz all dieser Möglichkeiten sind viele Dinge auch streng reguliert. Was zum Beispiel einheitlich festgesetzt ist, sind laut Bußgeldkatalog Vorschriften zur Größe der Garage sowie die Regel, dass du nur dein Kraftfahrzeug dort parken darfst. Immerhin ist es erlaubt, Gegenstände wie Reifen oder Dachboxen, die mit dem Auto in Verbindung stehen, ebenfalls dort zu lagern.

Lesetipp: In einem Fall droht dir doppeltes Bußgeld

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Diese Bußgelder drohen

Laut Garagenverordnung (GaVo) der einzelnen Bundesländer beziehungsweise integriert in andere Verordnungen darf eine Garage dagegen beispielsweise nicht für fahrzeugfremde Zwecke genutzt werden. Ihre primäre Aufgabe ist es nämlich, das Auto vor Witterung zu schützen.

Verboten und mit Strafen belegt, ist die Nutzung:

  • als Abstellraum.
  • als Werkstatt.
  • als Partykeller, Büro oder Schlafplatz.

Da der öffentliche Parkraum immer knapper wird, ist es in Deutschland Pflicht, die Garage ausschließlich für Kfz zu verwenden. Genau aus diesem Grund drohen Bußgelder, deren Höhe je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen kann. Allein einer der oben genannten Fälle von Zweckentfremdung erlaubt eine Strafe von 500 Euro. In manchen Fällen, wie in Hessen, kann die Geldbuße dafür aber auch bis zu 10.000 Euro betragen.

Quellen: Bußgeldkatalog

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