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Elektronische Parkscheibe: Wer das übersieht, zahlt 30 Euro Strafe

Der batteriebetriebene Helfer bietet viele Vorteile. Einen Nachteil hat das Gerät allerdings auch, und dieser kann einiges an Bußgeld kosten.

Geparktes Auto mit einer elektronischen Parkscheibe im Vordergrund
© Erzeugt mit Midjourney durch Stephan Wilke, Amazon.de/Needit

Parkscheibe: Wer das einstellt, zahlt 40 Euro Strafe

Die richtige Nutzung der Parkscheibe ist einfach, doch entscheidend, um Bußgelder zu vermeiden.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht unzählige Bußgelder für verschiedenste Verstöße vor. Nicht alle davon haben Autofahrer*innen auch im Blick. So zum Beispiel, wenn es um die Verwendung einer elektronischen Parkscheibe beim Abstellen der Autos geht.

Elektronische Parkscheibe: Was erlaubt ist

Deutschland zählt zu jenen Ländern, in denen es grundlegend erlaubt ist, anstatt einer normalen auch eine elektronische Parkscheibe zu nutzen. Dafür muss diese allerdings bestimmten Richtlinien der StVO sowie der Verordnung über die Zulassung von Parkuhren und Parkscheiben (ParkScheibenZulV) entsprechen.

Im Detail bedeutet das in jedem Fall eine Prüfung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und eine entsprechende Zulassung. Solche Exemplare tragen ein offizielles Zeichen, das mit einem „E“ und einer Prüfnummer beginnt. Rein äußerlich muss die Vorderseite das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 (weißes „P“ auf blauem Grund) tragen und über den Schriftzug „Ankunftszeit“ über dem Display verfügen. Eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern ist ebenfalls vorgeschrieben.

Weitere Anforderungen an elektronische Parkscheiben:

  1. Sichtbarkeit und Lesbarkeit: Das Gerät muss klar und gut lesbar sein. Das bedeutet, dass die Anzeige der Ankunftszeit auch aus einer Entfernung von mindestens zwanzig Metern gut zu erkennen ist.
  2. Automatische Einstellung der Ankunftszeit: Die elektronische Parkscheibe darf die Ankunftszeit nur beim Stillstand des Fahrzeugs automatisch einstellen. Dabei muss die Zeit auf die nächste halbe Stunde gerundet werden, die auf den tatsächlichen Ankunftszeitpunkt folgt.
  3. Manipulationssicherheit: Das Gerät muss manipulationssicher sein und darf entsprechend nach dem Abstellen des Fahrzeugs keine manuellen Veränderungen der angezeigten Ankunftszeit erlauben.
  4. Größe und Platzierung: Die elektronische Parkscheibe muss in Größe und Form einer herkömmlichen Parkscheibe entsprechen und gut sichtbar im Fahrzeug platziert werden, normalerweise an der Windschutzscheibe.

Lesetipp: Das solltest du nie auf einer elektronischen Parkscheibe einstellen

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Das darf nicht passieren

Was viele dabei vergessen: Selbst, wenn alle Anforderungen erfüllt sind, kann es dennoch zu Bußgeldern kommen. Und zwar dann, wenn die Batterie der elektronischen Parkscheibe versagt und keine Zeitangabe mehr ausgeführt wird. In einem solchen Fall fällt Strafe an, weil dies als Parken ohne Parkscheibe gewertet wird.

Dann, so der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC), sind je nach Länge des Verstoßes die folgenden Sanktionen möglich:

Ohne Parkscheibe geparktVerwarnungsgeld
bis zu 30 Minuten20 Euro
bis zu einer Stunde25 Euro
bis zu zwei Stunden30 Euro
bis zu drei Stunden35 Euro
über drei Stunden40 Euro

Wichtig ist es deshalb, immer genau darauf zu achten, ob ein Batteriewechsel nötig ist. Der Zeitpunkt dafür kann variieren und ist abhängig vom Modell und der Häufigkeit der Nutzung. Generell gibt es jedoch einige Anzeichen und Empfehlungen, wann die Batterie gewechselt werden sollte.

Achte darauf beim Batterieaustausch:

  1. Batterieanzeige: Viele elektronische Parkscheiben sind mit einer Anzeige ausgestattet, die den aktuellen Batteriestatus zeigt.
  2. Leistungsnachlass: Wenn die elektronische Parkscheibe beginnt, unzuverlässig zu werden, zum Beispiel wenn die Anzeige der Ankunftszeit nicht mehr korrekt funktioniert oder wenn die Uhrzeit sich langsamer aktualisiert, könnte dies ein Zeichen für eine schwache Batterie sein.
  3. Herstellerempfehlungen: Oft geben Hersteller Empfehlungen, wie häufig die Batterie gewechselt werden sollte. Dies kann beispielsweise einmal jährlich sein, abhängig von der Batteriequalität und der Energieeffizienz des Geräts.
  4. Regelmäßige Überprüfungen: Es ist sinnvoll, die Funktionstüchtigkeit und Batterieleistung der elektronischen Parkscheibe regelmäßig zu überprüfen, besonders wenn sie in einem Fahrzeug verwendet wird, das selten benutzt wird.

Quellen: eigene Recherche, ADAC

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Dieser Artikel wurde mit maschineller Unterstützung (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

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