Für viele Haushalte stellen die Energiekosten, die für die Heizung und Strom anfallen, einen nicht unwesentlichen Teil der monatlichen Ausgaben dar. Besonders, wer auf das Geld angewiesen ist, sollte sich die folgenden Tipps vom Experten zur Steuererklärung anschauen.
Heizung und Strom: Per Steuererklärung Geld zurückholen
Dass es möglich ist, in gewissen Fällen auch für die Heizung und Strom Geld vom Finanzamt zurückzubekommen, ist den meisten Verbraucherinnen und Verbrauchern sehr wahrscheinlich nicht bekannt. Das verwundert nicht, wie Stefan Heine, Geschäftsführer der Steuersoftware Smartsteuer, laut dem Handelsblatt erklärt: „Das ist nicht so offensichtlich. Denn Kosten der privaten Lebensführung können im Allgemeinen nicht von der Steuer abgesetzt werden.“
Wer allerdings über ein Arbeitszimmer verfügt oder energetische Sanierungen vorgenommen hat, kann sich verschiedene Methoden zu Nutze machen. Auch Besitzerinnen und Besitzer von Elektroautos haben hier gleich mehrere finanzielle Vorteile.
1. Homeoffice
Arbeitest du regelmäßig von zu Hause aus, kannst du die Kosten für die Heizung oder den Strom auf gleich zwei Arten steuerlich geltend machen: entweder über ein häusliches Arbeitszimmer oder eine Homeoffice-Pauschale. Übersteigen die Aufwendungen dafür (Werbungskosten) nämlich den Pauschbetrag von 1.230 Euro, reduziert dies das zu versteuernde Einkommen.
Aber Achtung: Für ein Arbeitszimmer gelten sehr konkrete Vorgaben. So muss der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden und entsprechend eingerichtet sein. Seit 2023 ist ein Arbeitszimmer zudem auch nur noch für Monate absetzbar, in denen es den beruflichen Mittelpunkt darstellt.
Wer keine Möglichkeit hat, ein Arbeitszimmer für die Heizkosten anzusetzen, kann die Homeoffice-Pauschale nutzen. Sie beträgt sechs Euro pro Tag für maximal 210 Tage im Jahr, was ebenfalls 1.260 Euro entspricht. Auch hier gelten laut Heine spezielle Regeln: „Die Kosten können nur anteilig, gemessen an der Wohnfläche, geltend gemacht werden.“
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2. Energetische Sanierung
Für energetische Sanierungen bietet der Staat einen Steuerbonus von zwanzig Prozent der Kosten, maximal 40.000 Euro pro Immobilie. Alternativ stehen verbilligte KfW-Darlehen oder BAFA-Zuschüsse zur Verfügung. Maßnahmen wie die Dämmung eines Hauses sind besonders förderfähig, während Installationskosten für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) lediglich im Rahmen der Handwerkerkosten absetzbar sind.
PV-Anlagen bieten jedoch einen anderen Steuervorteil: Gewinne aus der Einspeisung ins Stromnetz sind nämlich seit 2022 steuerfrei. Seit 2023 fällt zudem keine Umsatzsteuer mehr an, wenn du eine neue Anlage und einen Speicher kaufst. Das macht die Investition in erneuerbare Energien zusätzlich günstiger.
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3. Elektroautos
Auch mit einem elektrischen Fahrzeug lassen sich Steuern sparen. Arbeitgeber dürfen die Tank- und Ladekosten für Dienstwagen übernehmen, ohne, dass Arbeitnehmer*innen diese versteuern müssen. Für das Laden eines E-Autos zu Hause gibt es verschiedene Zuschüsse: 30 Euro monatlich, wenn es beim Arbeitgeber eine Lademöglichkeit gibt und 70 Euro, wenn dies nicht der Fall ist. Alternativ können auch die tatsächlichen Kosten für den Strom vollständig übernommen werden, was jedoch eine genaue Dokumentation erfordert.
Um die Stromkosten nachzuweisen, ist ein Zähler an der Ladestation, einer sogenannten Wallbox, erforderlich. Deine Stromtarife sowie die geladenen Strommengen müssen dann für die Berechnung offengelegt werden. Diese Regelung erleichtert das Laden von E-Autos zu Hause und macht es steuerlich attraktiv.
Quellen: Handelsblatt
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