Seit 2021 gibt es in Deutschland den sogenannten Rentenfreibetrag. Damit will der Staat Rentnerinnen und Rentner mit kleinem Einkommen unterstützen, die beispielsweise viele Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Bis zu 281,50 Euro deiner Rente werden dabei nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Rentenfreibetrag: Darum hast du Anspruch
Geregelt ist das in § 82 Absatz 4 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wichtig ist: Voraussetzung ist, dass du mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten nachweist. Darunter fallen etwa Pflichtbeitragszeiten durch Erwerbstätigkeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen. Die rechtliche Grundlage dafür liefert § 76g SGB VI:
„Ein Zuschlag an Entgeltpunkten wird ermittelt, wenn mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorhanden sind und sich aus den Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten ein Durchschnittswert an Entgeltpunkten ergibt, der unter dem nach Absatz 4 maßgebenden Höchstwert [von 0,8 Entgeltpunkten pro Jahr] liegt.“
§ 76g Absatz 1 SGB VI
Trotzdem wird der Rentenfreibetrag kaum genutzt. Ende 2024 haben dem Fachportal Ihre Vorsorge zufolge nur etwa 63.000 Rentnerinnen und Rentner davon profitiert– obwohl ursprünglich rund 200.000 Berechtigte erwartet wurden. Der Grund liegt vermutlich in mangelnder Aufklärung: Viele wissen nicht, dass es den Freibetrag gibt, oder gehen fälschlich davon aus, ihre Rente sei zu hoch für Grundsicherung.
Tatsächlich kann auch bei einer Rente von über 1.500 Euro ein Anspruch bestehen – etwa bei hohen Wohnkosten und geringem Vermögen. Denn laut § 90 Absatz 2 Nr. 9 SGB XII gilt ein sogenanntes Schonvermögen: Rücklagen bis 10.000 Euro werden bei der Grundsicherung nicht angerechnet. Diese Grenze wurde 2023 bundeseinheitlich konkretisiert – unabhängig von einer besonderen Notlage.
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Einfach mehr Geld sichern
Der Rentenfreibetrag reduziert das anrechenbare Einkommen – und kann so den Unterschied machen, ob du Anspruch auf Grundsicherung hast oder nicht.
Ein Beispiel: Du erhältst 1.580 Euro Rente netto, zahlst aber 835 Euro Warmmiete. Ohne Freibetrag würdest du leer ausgehen. Mit dem Freibetrag von 281,50 Euro sinkt dein rechnerisches Einkommen – und du bekommst etwa 100 Euro Grundsicherung zusätzlich pro Monat.
2024 nutzten rund 46.600 Frauen, aber nur 16.400 Männer den Freibetrag. Das liegt unter anderem daran, dass Frauen häufiger Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben – und damit eher auf die nötigen 33 Jahre kommen. Gleichzeitig zeigt sich: Das Rentensystem benachteiligt noch immer viele Frauen.
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Prognosen haben sich verschätzt
Seit 2021 ist die Zahl der Nutzenden langsam gestiegen – aber nur wirklich langsam. Von rund 36.800 im ersten Jahr auf etwa 63.000 im Jahr 2024. Insgesamt bekommen inzwischen über 730.000 ältere Menschen Grundsicherung im Alter. Der Rentenfreibetrag spielt dabei aber nur für einen kleinen Teil eine Rolle – knapp 18 Prozent des Anstiegs gehen darauf zurück.
Eine Studie der Prognos AG im Auftrag des Sozialverbands VdK Deutschland e. V. aus dem Jahr 2019 ging davon aus, dass bis zu 1,47 Millionen Rentnerinnen und Rentner von einer Freibetragsregelung bei der Grundsicherung im Alter profitieren könnten. Diese Zahl war allerdings zu optimistisch – damals war noch nicht klar, dass man die 33 Jahre Grundrentenzeiten braucht. Auch heute weiß man nicht genau, wie viele überhaupt diese Voraussetzung erfüllen. Die Deutsche Rentenversicherung hat dazu bisher keine Daten veröffentlicht.
Ein weiterer Grund für den Anstieg der Grundsicherungszahlen: Seit Juni 2022 zählen auch geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer zur Statistik. Vorher liefen sie über ein anderes Gesetz. Außerdem ist die Grundsicherung in den letzten Jahren schneller gestiegen als die Renten. Dadurch ist der Abstand kleiner geworden – und viele Rentnerinnen und Rentner rutschen dadurch in den Anspruch hinein, obwohl ihre Rente sich eigentlich nicht verändert hat.
Quelle: Sozialgesetzbuch (VI, XII); Ihre Vorsorge; „Freibetrag für Renten bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (Prognos AG, 2019)
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