Haushalte, die den Rundfunkbeitrag nicht über das Lastschriftverfahren abbuchen lassen, haben bisher regelmäßige Rechnungsschreiben erhalten. Dieses Verfahren wurde zum Beginn des Monats eingestellt und durch ein einmaliges Schreiben vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ersetzt. Darin enthalten sind alle Zahlungstermine für die kommenden Jahre – und Beitragszahler*innen müssen sich diese nun merken.
Rundfunkbeitrag: So funktioniert die Einmalzahlungsaufforderung
Diese sogenannte Einmalzahlungsaufforderung soll Kosten sparen und den Verwaltungsaufwand verringern. Wer den Rundfunkbeitrag also weiterhin per Überweisung zahlt, wird schrittweise auf das neue System umgestellt. Die genannten Daten gelten dauerhaft, was Haushalte ab sofort in die Verpflichtung nimmt, die Gebühr eigenständig zu zahlen: „Für die pünktliche Überweisung […] sind Sie selbst verantwortlich“, heißt es dazu vom Beitragsservice.
Der gesetzlich festgelegte Zahlungsrhythmus sieht vor, dass du den Beitrag vierteljährlich in der Mitte jedes Dreimonatszeitraums überweist – also jeweils für drei Monate im Voraus. Als Beispiel nennt man die folgende Situation: „Wenn Sie ab dem 1. Januar erstmalig Inhaber bzw. Inhaberin einer Wohnung sind, müssen Sie zum 15. Februar die Rundfunkbeiträge für die Monate Januar, Februar und März zahlen. Die weiteren Zahlungstermine folgen dann jeweils zum 15. Mai, August und November.“
Alternativ kannst du dir aber auch drei Arten der Vorauszahlung aussuchen:
- vierteljährlich zum Ersten eines Quartals (jeweils für drei Monate)
- jährlich zum 1. Januar (jeweils für zwölf Monate) oder
- halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli (jeweils für sechs Monate)
Lesetipp: Diese Strafe droht, wenn du den Rundfunkbeitrag nicht bezahlst
Das passiert, wenn du die Zahlung vergisst
Solltest du deinen Rundfunkbeitrag nicht fristgerecht bezahlen, musst du mit Folgen rechnen. Denn wird der Zahlungsrückstand nicht umgehend beglichen, folgt ein Festsetzungsbescheid. Dieser gilt als rechtlich verbindlich und ist mit einem Säumniszuschlag versehen – mindestens acht Euro oder ein Prozent der offenen Beitragssumme. Auch dieser Betrag muss ohne weitere Verzögerung gezahlt werden.
Bleibt auch die Zahlung des Säumniszuschlags aus, bleibt das Konto im Verzug. Das bedeutet: Bei künftigen Fälligkeiten fallen erneut zusätzliche Gebühren an. Ein Zahlungsaufschub ist laut dem Beitragsservice nicht möglich, da die festgelegten Termine bindend sind. Verpasste Fristen beeinflussen die folgenden Fälligkeiten zudem nicht und bleiben bestehen.
Quellen: Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
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