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Dispokredit: Neues Gesetz könnte wichtige Änderungen bringen

Dispokredite sind nützlich, bis man vor einem Haufen Schulden sitzt. Ein neues Gesetz soll nun verhindern, dass es überhaupt so weit kommen kann.

Kontoauszug mit negativem Betrag.
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Das sind die Vorteile von Online-Banken

Denkst du über den Wechsel zu einer Direktbank nach? Online-Banken, also solche Institute, die keine niedergelassenen Filialen betreiben, bieten dir im Großteil der Fälle ein besseres Preis-Leistungsverhältnis als die meisten Filialbanken.

Für viele Menschen ist der Dispokredit eine enorme Erleichterung im Alltag: Bankkund*innen können ihre Konten bis zu einem bestimmten Betrag überziehen und so kurzfristig offene Rechnungen begleichen. Besonders junge Kund*innen verschulden sich auf diesem Weg aber schnell. Das Gesetz über Verbraucherkreditverträge soll nun besser davor schützen.

Mehr Rechte beim Dispokredit

Bereits 2023 wurde das Gesetz als EU-Rechtsakt beschlossen. Mitgliedsstaaten wie Deutschland hatten also zwei Jahre Zeit, um die Verordnung umzusetzen. Die nationalen Vorgaben müssen bis Ende 2025 umgesetzt werden, bevor die neuen Regelungen ab dem 20. November 2026 für Inhaber*innen von Dispokrediten spürbar werden.

„Unser Ziel ist klar: Mehr Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kreditverträgen “, erklärt Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), in einer Pressemitteilung. Dies bedeutet konkret: Kund*innen erhalten künftig ein Widerrufsrecht beim Dispokredit. Zudem dürfen Banken den „Dispo“ nicht mehr sofort kündigen, sondern müssen eine Frist von mindestens zwei Monaten einhalten. Kommt es zu einer Zwangsvollstreckung, sind sie außerdem verpflichtet, eine Rückzahlung in zwölf Monatsraten anzubieten.

Darüber hinaus erweitert die neue Richtlinie den Verbraucherschutz erstmals auch auf Kleinkredite unter 200 Euro, unentgeltliche und kurzfristige Kredite sowie „Buy now, pay later“-Angebote – und schließt damit viele bislang unregulierte Kreditformen ein.

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Transparenz und Übersicht

Unübersichtliche und wenig transparente Verträge sorgen bei den meisten Kund*innen dafür, dass sie sich verschulden. Das soll sich durch das neue Gesetz ebenfalls ändern, wie im Referentenentwurf der BMJV festgelegt wird. Banken müssen demnach ein einseitiges Informationsblatt zur Verfügung stellen, das die wesentlichen Informationen bereitstellt.

Zusätzlich wird der Datenschutz gestärkt: So dürfen weder Informationen aus sozialen Netzwerken noch Gesundheitsdaten zur Kreditwürdigkeitsprüfung verwendet werden. Gleichzeitig sind Banken verpflichtet, die finanzielle Situation ihrer Kund*innen sorgfältiger zu prüfen und Dispokredite nur zu vergeben, wenn eine Rückzahlung realistisch erscheint.

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Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

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