Rund 700 Kund*innen der Sparkasse KölnBonn sowie 1.200 Kund*innen der Berliner Sparkasse erhalten eine Rückzahlung. Hintergrund sind ein Vergleich sowie ein Urteil des Bundesgerichtshofes und die damit verbundenen Musterfeststellungsklagen in beiden Fällen.
Sparkasse: Gebührenstreit seit Jahren
Ausgangspunkt für den jüngsten Rechtsstreit war das sogenannte Postbank-Urteil von 2021, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärt. Seitdem ist klar, dass Banken ihre Kontoführungsgebühren nicht einseitig erhöhen dürfen. Dennoch hatten sich die Sparkasse KölnBonn und die Berliner Sparkasse geweigert, zu viel gezahlte Beträge zu erstatten. Der Verband reichte daraufhin Klage ein.
Nach dreieinhalb Jahren kam es jetzt zur außergerichtlichen Lösung im Fall KölnBonn: „Durch den Vergleich erhalten Hunderte betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Geldzahlungen. Wir halten das Ergebnis für eine sehr gute und pragmatische Lösung“, sagte Sebastian Reiling, Referent Team Sammelklagen.
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Einmalzahlung nach Vergleich
Die Sparkasse KölnBonn wird betroffene Kund*innen in den kommenden Wochen schriftlich über die Entwicklung informieren. Diese erhalten dann je nach individuellem Fall zwischen 60 und 195 Euro erstattet. Wer das Angebot akzeptieren möchte, muss es unterschreiben und an die Sparkasse zurücksenden. Alternativ kann man es aber auch ablehnen und individuell klagen.
Anfang Juni hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im vergleichbaren Fall der Berliner Sparkasse entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte ebenfalls wegen einer einseitigen Gebührenerhöhung geklagt. Das Gericht stufte diese Praxis als rechtswidrig ein. In der Folge können Bankkunden ihre zu viel gezahlten Gebühren zurückverlangen – und zwar rückwirkend bis zum letzten Quartal des Jahres 2017.
Quellen: Verbraucherzentrale Bundesverband, Bundesgerichtshof
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