Viele Arbeitnehmer*innen leisten regelmäßig Überstunden – oft mit geringem oder gar keinem finanziellen Ausgleich. Jetzt plant die Bundesregierung unter Friedrich Merz eine Änderung, die zumindest die steuerliche Belastung reduzieren und damit das Netto-Gehalt etwas steigern soll.
Überstunden: Mehr Netto-Gehalt durch steuerfreie Zuschläge
Demnach sollen Zuschläge für Überstunden künftig steuerfrei bleiben: „Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt“, heißt es im Koalitionsvertrag.
Wichtig ist hier allerdings ein Detail: Denn die besagte Befreiung betrifft nicht die Überstundenvergütung an sich. Nur der Bonus auf die Mehrarbeit soll ohne Besteuerung ausgezahlt werden – und das auch nur dann, wenn diese über „für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden“ hinausgeht. Der Fokus liegt damit auf „normalen“ Überstunden, nicht auf Zeiten oder Kalendertagen wie abends, samstags, sonntags oder feiertags. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) macht zudem deutlich: „[…] die Überstunden an sich werden steuerpflichtig bleiben.“
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Teilzeitkräfte könnten leer ausgehen
Die Maßnahme kommt zu einer Zeit, in der laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) jede*r Beschäftigte durchschnittlich 28,2 Überstunden pro Jahr leistet (Stand 2024) – davon mehr als die Hälfte unbezahlt. Ein Rechenbeispiel zeigt, wie sich die geplante Steuerbefreiung darauf auswirken würde: Eine Person mit einem Brutto-Lohn von 3.000 Euro und 28,2 Überstunden im Monat bekäme durch die neue Regelung rund 64 Euro mehr Netto-Gehalt.
Ein Kritikpunkt an dem Vorhaben betrifft die Zielgruppe. Die Regelung gilt ausschließlich für Überstunden, die auf reguläre Vollzeitverträge aufgeschlagen werden. Teilzeitbeschäftigte – von denen 2024 fast 30 Prozent der Erwerbstätigen betroffen waren – profitieren voraussichtlich nicht. Besonders Frauen sind dadurch benachteiligt: Laut Statistischem Bundesamt arbeitet „fast jede zweite erwerbstätige Frau […] in Teilzeit“ (Stand 2024). Bei Männern liegt der Anteil bei nur zwölf Prozent.
Damit könnte die Maßnahme bestehende Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt weiter verstärken. Wer weniger als Vollzeit arbeitet, leistet zwar oft ebenfalls Mehrarbeit – diese bleibt aber steuerlich unberücksichtigt.
Quellen: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Statistisches Bundesamt
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