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Rentenauszahlung: Wer bei dieser Nachricht nicht handelt, bekommt kein Geld mehr

Eine neue Regelung der Deutschen Post sieht eine wichtige Änderung für tausende Rentner*innen vor. Diese haben jetzt eine Frist von wenigen Monaten.

Rentner sitzt am Rechner und liest einen Brief
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Auch, wenn es unwirklich klingt, aber viele Menschen setzen bei der Rentenauszahlung weiterhin auf Bargeld. Genau das soll sich ab Dezember 2025 ändern, denn dann ist für alle Bezieher*innen ein Bankkonto Pflicht.

Rentenauszahlung: Deutsche Post macht Bankkonto zur Voraussetzung

Die sogenannte „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ klingt bürokratisch, ist aber für tausende Rentner*innen in Deutschland Alltag, wenn es um die monatliche Rentenauszahlung geht. Sie verzichten auf ein Bankkonto und holen sich ihre gesetzliche Rente jeden Monat bar bei der Postbank-Filiale ab. Damit ist in wenigen Monaten allerdings Schluss.

„Der Postbank Service zur Barauszahlung Ihrer Rente über eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) wird zum Jahresende 2025 eingestellt“, steht dazu auf der FAQ-Seite des Rentenservice der Deutschen Post, der den Prozess im Auftrag der Gesetzlichen Rentenversicherung abwickelt.

„Sie müssen Ihre Rente spätestens ab Dezember 2025 auf ein Konto überweisen lassen“, heißt es weiter. Wer auch dann kein Bankkonto angibt, bekommt die Zahlungen zunächst nicht mehr überwiesen. Der Rentenservice hält das Geld zurück, bis eine gültige SEPA-Bankverbindung gemeldet ist; erst dann erfolgt die nachträgliche Überweisung der bis dahin aufgelaufenen Beträge. Niemand verliert also den Anspruch, doch ohne Konto fließt bis zur Nachmeldung kein Geld – und es fallen natürlich Verzögerungen an.

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Das müssen Betroffene jetzt tun

Wer bisher kein Bankkonto genutzt hat, muss jetzt also spätestens in den kommenden Monaten tätig werden. Seit 2016 hat jede*r Verbraucher*in in der EU das Recht auf ein sogenanntes Basiskonto, das für Überweisungen, Abhebungen und Daueraufträge genutzt werden kann. Alternativ ist es auch möglich, die Rente auf das Konto einer Vertrauensperson, etwa eines Familienmitglieds, überweisen zu lassen.

Das nötige Formular für die Angabe einer neuen Kontoverbindung finden Betroffene auf der Website des Rentenservice der Deutschen Post. Den aufgefüllten „Antrag auf unbare Zahlung einer Rente“ können sie dann an die folgende Anschrift schicken: Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 13497 Berlin.

Immerhin: Die Zahl der Rentner*innen, die sich für diese ungewöhnliche Auszahlung entscheiden, sinkt bereits deutlich. Im Februar 2024 waren es laut Stern noch rund 5.600 Personen, mittlerweile sind es nur noch etwa 3.300. Die meisten Nutzer*innen der Rentenauszahlung in bar zahlen dafür eine monatliche Gebühr von rund 9 Euro – nur Menschen über 75 oder mit besonderem Härtefallstatus erhalten das Geld kostenfrei.

Quellen: Deutsche Post, Stern

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