E-Bike-Besitzer*innen in Deutschland sind schon lange nicht mehr nur auf eine Art von Fahrrad beschränkt, sondern haben eine riesige Auswahl. Das ist meist eine gute Sache, kann aber auch zur Folge haben, dass einige Modelle nicht mehr wirklich unter die Definition eines Elektrofahrrads passen. Genau dieser Frage hat sich die Schweiz nun angenommen.
E-Bike: Darum geht es in der Regelung
Genauer gelten ab Juli 2025 neue Regeln für die Einteilung von E-Bike-Modellen in die einzelnen rechtlichen Klassen. Dem Fachjournal SAZ Bike zufolge wurde eine neue Kategorie eingeführt, um schwere E-Lastenräder rechtlich zu definieren. Diese heißen bei unserem südwestlichen Nachbarn nun „schwere Motorfahrräder“, was eine zusätzliche Regulierung zur Folge hat.
Es geht dabei speziell um jene E-Bikes, die als Lastentransporter auf mehr als zwei Rädern unterwegs sind. Solche mehrspurigen Fahrzeuge müssen, um unter die Kategorie zu fallen, eine Tretunterstützung durch den Elektromotor bis zu 25 Stundenkilometern mit sich bringen, und ein Gesamtgewicht von bis zu 450 Kilogramm umfassen. Fahrer*innen eines solchen Bikes müssen in der Schweiz ab sofort einen Führerschein der Klasse M mit sich führen. Dieser war bislang vor allem für die Nutzung von Mofas oder besonders schnellen Elektrorädern erforderlich.
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Das sind die Auswirkungen
Bei der einen Neuerung bleibt es aber nicht. Zusätzlich wurde die Definition von „schnellen Motorfahrrädern“ schärfer eingegrenzt. Sogenannte „S-Pedelecs“ fallen in diese Kategorie, wenn sie bis zu 200 Kilogramm auf die Waage bringen, bis zu 45 Stundenkilometern die Fahrer*innen unterstützen und maximal ein Kilowatt Leistung aufbieten können. Ein E-Bike dieser Art erfordert ab sofort ebenfalls den oben genannten Führerausweis.
Für Deutschland sind die Folgen zweierlei. Einerseits müssen natürlich Urlauber*innen aufpassen, wenn sie mit dem E-Bike die Schweiz befahren wollen, was nicht selten vorkommt. Solange du den notwendigen Führerschein besitzt, ihn aber nur nicht dabei hast, sind zum Glück nur zwanzig Franken als Strafe fällig. Hast du allerdings gar keinen Führerschein, kann dies als Straftat mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden.
Entscheidend ist aber, dass die Neuregelung auch Einfluss auf den deutschen Gesetzeskatalog haben könnte. So galt die Schweiz schon oft in ihrer Gesetzgebung im Verkehr als Vorbild für andere Länder, die allerdings in der EU sind. Vorstellbar ist zum Beispiel, dass die Europäische Union sich bei ihrer ebenfalls geplanten Neuregelung der E-Bike-Klassen an der Schweiz orientiert. In diesem Fall würden die Regeln auch hierzulande greifen.
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Quellen: SAZ Bike
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