Wer in Zukunft sein Auto gebraucht verkaufen will, muss sich auf strengere Regeln einstellen. Die EU plant eine neue Altfahrzeugverordnung, die auch Privatverkäufe betrifft – besonders wenn das Fahrzeug nicht mehr ganz frisch ist. Eine Veräußerung über Internetplattformen könnte dadurch komplizierter werden.
Auto verkaufen nur noch mit „TÜV“ oder teurem Gutachten
Die geplante Verordnung sieht laut einer Pressemitteilug des Europäischen Rats vor, dass Verkäufer*innen künftig einen neuen Nachweis erbringen müssen: „Der Rat hat Anforderungen hinzugefügt, nach denen jedes Mal, wenn ein Gebrauchtfahrzeug den Besitzer wechselt, vom Verkäufer dokumentiert werden muss, dass es sich nicht um ein Altfahrzeug handelt.“ Das gilt unabhängig davon, ob der Verkauf des Autos im Inland oder ins Ausland erfolgt. Lediglich Verkäufe zwischen Privatpersonen sind davon ausgeschlossen, solange diese nicht online getätigt werden.
Als Beleg dient entweder ein gültiger TÜV-Bericht – oder ein kostenpflichtiges Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Das kann teuer werden, vor allem für ältere Autos mit niedrigem Restwert. Liegt keines der beiden vor, darf das Fahrzeug nicht mehr umgemeldet oder exportiert werden.
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Ziel: weniger Schrottautos auf dem Exportmarkt
Hintergrund der geplanten Regelung ist der Versuch der EU, den Export von sogenannten Schrottautos einzudämmen. Fahrzeuge, die nicht mehr verkehrstauglich sind, landen derzeit häufig in Drittstaaten – mit entsprechenden Folgen für Umwelt und Sicherheit. Die neue Altfahrzeugverordnung, an der die EU-Kommission seit über zwei Jahren arbeitet, soll hier ansetzen.
Ob die Änderungen tatsächlich wie geplant kommen, ist allerdings noch offen. Der aktuelle Entwurf muss zunächst durch die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. Klar ist jedoch: Sollte die Regel so verabschiedet werden, wird der private Verkauf eines gebrauchten Autos künftig deutlich aufwendiger – besonders online.
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Quellen: Europäischer Rat
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