Veröffentlicht inStreaming

Netflix, Spotify und Co.: Floskel zu Preiserhöhungen unwirksam

Streamingdienste wie Netflix oder Spotify hatten in der Vergangenheit bestimmte Preiserhöhungsklauseln verwendet. Ein Gericht hat sie jetzt für unwirksam erklärt.

Netflix-Logo auf einem Fernseher, im Vordergrund Hand mit einer Fernbedienung.
© Rokas - stock.adobe.com

Die 10 besten Tipps für Netflix // IMTEST

Sie genießen bei Netflix regelmäßig Filme und Serien? Hier 15 Tipps, von denen Sie wahrscheinlich trotzdem nichts wissen.

Der internationale Streamingmarkt ist so erfolgreich und vielseitig wie noch nie zuvor. Dabei spielt es keine Rolle, ob man bei Netflix, Spotify und Co. Filme, Serien, Musik oder Podcasts genießen möchte. Bei den Anbietern muss man aber mitunter mit Preisveränderungen rechnen. Und in diesem Punkt hat nun jüngst ein deutsches Gericht gleich zwei neue Entscheidungen gefällt, die Verbraucherinnen und Verbrauchern durchaus Mut machen.

Netflix und Co.: Gegen diese Klausel geht man jetzt vor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) berichtet über zwei sogenannte Berufungsurteile, die vor Kurzem das Kammergericht Berlin gefällt hat. Denen vorausgegangen waren Klagen des vzbv gegen Netflix und Spotify, wobei es um bestimmte Vertragsklauseln ging, die bislang Anwendung finden.

Konkret geht es um Formulierungen innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach sich die Streamer einseitige Preiserhöhungen vorbehalten wollen. Das heißt, dass man diese auch ohne Zustimmung der Kundschaft durchsetzen würde. Dies sei aber bei laufenden Verträgen nur erlaubt, wenn dies nach fairen und transparenten Reglements ablaufen würde. In der ursprünglichen Klage prangerte man aber an, dass zum Beispiel bei Netflix die Bedingungen nur sehr unklar formuliert seien.

Du hast noch kein Abo, um viele starke Filme und Serien zu streamen? Wir sagen dir die Netflix-Kosten für 2023 und welche Tarifoptionen dir zur Verfügung stehen.

Mehr Rechte und Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher

Das Landgericht Berlin hatte die entsprechenden Klauseln schon in einem vorherigen Verfahren für unwirksam erklärt; die neuen Urteile des Kammergerichts bestätigen das jetzt. Für Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv, seien die Urteile „ein starkes Signal“.

Für sie sind sie „richtungsweisende Entscheidungen“, die „grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland“ bedeuten könnten. Als Erklärung nennt das Gericht den Umstand, dass Netflix und Spotify ohne großen Aufwand die Zustimmung ihrer eigenen Nutzerinnen und Nutzer einholen könnten. Die neuen Urteile gelten jedoch als noch nicht rechtskräftig, das heißt, es kann noch dagegen vorgegangen werden.

Auf Anfrage von heise betont man bei Spotify, dass man die Gesetze und Vorschriften befolge. Eine kürzlich erfolgte Preiserhöhung solle dadurch nicht in Frage gestellt werden, da man darüber informiert und eine dreimonatige Frist zur Zustimmung gewährt. Ohne Zustimmung würde das Abonnement einfach enden.

Quellen: Verbraucherzentrale Bundesverband, heise

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

Du willst mehr von uns lesen? Folge uns auf Google News.