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Amazon: So wehrst du dich gegen die Werbung auf Prime Video

Mit einer Sammelklage wollen sich Kundinnen und Kunden gegen Werbung auf Prime Video wehren. Noch kannst du dich anschließen.

Prime Video-Logo auf einem Fernseher
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Nutzende von Amazon Prime Video in Deutschland können sich jetzt einer Sammelklage gegen den Streamingdienst anschließen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat die Klage genehmigt, wodurch Verbraucher*innen und kleine Unternehmen ihre Ansprüche anmelden können. Diese Maßnahme folgt auf die Einführung von Werbung auf der Plattform durch Amazon.

Amazon Prime Video in der Kritik

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Klage gegen Amazon Digital Germany eingereicht. Im Februar begann Amazon damit, in begrenztem Umfang Werbung in Filmen und Serien zu zeigen. Nutzende können diese Werbung vermeiden, indem sie das zusätzliche Abonnement Prime Video Ad Free für 2,99 Euro pro Monat abschließen. Verbraucherschützer*innen argumentieren, dass diese Änderung wesentlich ist und die Zustimmung der Nutzer*innen erfordert.

Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale, erklärt, dass solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages die Zustimmung der Nutzenden benötigen. Amazon hat diese Änderungen jedoch einseitig und ohne Zustimmung durchgeführt. Diese Vorgehensweise hat erhebliche Kritik von Verbraucherschutzorganisationen hervorgerufen.

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So kannst du mitmachen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert ebenfalls Amazons Vorgehen und bezeichnet die Möglichkeit, mehr für werbefreie Inhalte zu zahlen, als „versteckte Preiserhöhung“. Die Organisation hatte, wie der Spiegel berichtet, zuvor eine formelle Abmahnung an Amazon geschickt. Nachdem das Unternehmen nicht angemessen reagierte, reichte vzbv eine Unterlassungsklage ein.

Verbraucher*innen, die sich der Klage anschließen möchten, müssen ihre Ansprüche über ein Formular im Verbandsklageregister des BfJ anmelden. Ansprüche können bis drei Wochen nach Abschluss der mündlichen Verhandlung angemeldet werden. Wenn die Sammelklage erfolgreich ist, könnten Betroffene Rückerstattungen in Höhe von etwa 36 Euro pro Jahr erhalten.

Quelle: Bundesamt für Justiz; Spiegel

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