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Verbotener Horrorfilm im TV gezeigt: Das hat jetzt Konsequenzen

Ende Januar zeigte Arte einen Horrorfilm, der in Deutschland verboten ist. Nun müssen verantwortliche Personen mit juristischen Konsequenzen rechnen.

Szenenbild von Zombie 2.
Arte zeigte den Horrorfilm "Zombie 2 - das letzte Kapitel" und das hat jetzt Folgen. © imago images/Prod.DB

Am 28. Januar 2022 strahlte Arte „Zombie 2 – das letzte Kapitel“ (1985) von George A. Romero um 0.20 Uhr aus. Das wurde zum Problem, denn der Sender zeigte die falsche Filmfassung des Horrorfilms, die in Deutschland verboten ist.

Horrorfilm „Zombie 2“ versehentlich bei Arte

Aufgrund eines „bedauerlichen Versehens“ wurde der Horrorfilm „Zombie 2 – das letzte Kapitel“ auf Arte ausgestrahlt, heißt es in einer Pressemitteilung des Senders vom 3. Februar 2022. „Dieser Film wurde in Deutschland von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz indiziert, so dass seine Veröffentlichung in Deutschland, anders als in Frankreich, nicht erlaubt ist“, heißt es weiter.

Der Fehler wurde sechs Tage nach der Ausstrahlung bemerkt und Arte nahm den Horrorfilm daher unverzüglich aus der Mediathek. Derzeit ist er weder in Deutschland noch in Frankreich abrufbar.

Es gibt ein juristisches Nachspiel

Das Schuldeingeständnis und die Entschuldigung von Arte ist offenbar nicht genug. Laut taz hat die Ausstrahlung des verbotenen Zombie-Films ein juristisches Nachspiel. Ein Sprecher teilte der Zeitung mit:

„Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat wegen des Verdachts der Gewaltdarstellung nach § 131 des Strafgesetzbuchs und des Verstoßes gegen § 4 des Jugendmedienschutzstaatsvertrags nun ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet.“

Sprecher gegenüber der taz

Bisher wurde wegen Unbekannt ermittelt, weil der Name von „eventuell verantwortlichen Personen“ noch festgestellt werde müsse, so der Sprecher außerdem. Gegen Arte selbst kann kein Verfahren eingeleitet werden. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren richteten sich immer gegen bestimmte Personen.

Verantwortlichen Personen droht nach §131 StGB eine Geldstrafe und im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstraße bis zu einem Jahr.

Warum ist der Film in Deutschland verboten?

„Zombie 2 – das letzte Kapitel“ ist in der ungekürzten Version in Deutschland indiziert. Die entsprechende Fassung des Horrorfilms wurde außerdem nach §131 StGB wegen Gewaltverherrlichung beschlagnahmt (via Schnittberichte).

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Quellen: Arte, taz, gesetze-im-internet (Bundesministerium der Justiz), Schnittberichte

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