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Pirat klagt gegen Ausweispflicht für Prepaid-Handykarten

Der Datenschutzexperte der Piratenpartei, Patrick Breyer, hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht: Den Ausweiszwang für Nutzer von Prepaid-Handys beschreibt er als „Schein-Sicherheit“.

Patrick Breyer ist digitaler Aktivist und Datenschutzexperte bei der Piratenpartei. Foto: imago

Ausgangspunkt war das im Juli 2017 in Kraft getretene Aus für anonyme SIM-Karten, das auf dem Telekommunikationsgesetz fußt. Demnach muss jeder, der Prepaid-Handykarten kauft, beim Händler oder direkt beim Netzbetreiber seinen Ausweis vorlegen. Dieses Vorgehen hält der Datenschutzexperte und digitale Aktivist der Piratenpartei Patrick Breyer für „nicht verhältnismäßig“ und hat deshalb nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Gericht bestätigte dein Eingang der Beschwerde unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1713/17, heißt es in einer Pressemitteilung der Piratenpartei.

„Schein-Sicherheit“

„Hinweisgeber und Presseinformanten sind ebenso auf anonyme Kommunikationskanäle angewiesen wie politische Aktivisten“, begründet Breyer darin seine Beschwerde. „Wirklich freie Kommunikation und Beratung sind nur im Schutz der Anonymität möglich. Wir sollten die Kommunikationsfreiheit nicht für eine so leicht zu umgehende Schein-Sicherheit aufgeben.“ Durch das Gesetz sehe er jedoch seine Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf freie Meinungsäußerung und freien Informationszugang verletzt.

In seiner 49-seitigen Beschwerdeschrift argumentiert Breyer, wenn Menschen aus Furcht vor Nachteilen auf Kommunikation mit anderen verzichteten, schade dies nicht nur ihnen, sondern der demokratischen Gesellschaft insgesamt. Die schädlichen Nebenwirkungen eines allgemeinen Identifizierungs- und Ausweiszwangs für Mobiltelefonnutzer stehe in keinem Verhältnis zu dem erhofften Zusatznutzen.

Der Jurist ist bei den Piraten im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiv. Auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof befasst sich auf Antrag Breyers zurzeit mit dem deutschen Identifizierungszwang für SIM-Karten. Statista zufolge war in Deutschland 2016 noch jeder dritte Mobilfunkanschluss eine Prepaid-Karte.

Alle Hintergrundinformationen, eine Prozessdokumentation und Schriftsätze zum Fall gibt es hier.

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