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Gehalt, Bürgergeld & mehr: Diese Änderungen im Juli solltest du unbedingt kennen

Schon in wenigen Tagen erwarten einige Bürgerinnen und Bürger gute, aber auch schlechte Nachrichten. Sie betreffen ihre finanzielle Situation.

Frau hält leeres Portemonnaie auf.
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Über Gehalt sprechen: Ist das erlaubt?

In vielen Arbeitsverträgen gibt es eine Klausel, die den Arbeitnehmern verbietet, über das Gehalt zu sprechen. Aber ist das überhaupt rechtens? Wir klären auf!

Wer wenig verdient oder finanzielle Unterstützung vom Staat erhält, für den ist der Juli besonders von Bedeutung. Dann nämlich gibt es neue Regelungen, die Netto-Gehalt, Bürgergeld und Renten betreffen. Nicht immer sind diese allerdings von Vorteil für alle Beteiligten.

Netto-Gehalt, Bürgergeld und Rente: Das erwartet dich

Schon seit längerem ist bekannt, dass viele ab Juli mit weniger Netto-Gehalt rechnen müssen. Hintergrund sind steigende Beiträge für die Pflegeversicherung. Davon betroffen sind Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Das sind jedoch nicht die einzigen Änderungen, die dich in den kommenden Tagen erwarten. Das Gute: Wer Bürgergeld oder Rente bezieht, darf sich auf eine Erhöhung freuen. In beiden Fällen ist schon ab dem 1. Juli mit mehr Geld zu rechnen.

#1 Erhöhte Freibeträge beim Bürgergeld

Seit dem 1. Januar gibt es das sogenannte Bürgergeld. Es ging als zentrales Projekt der Ampel-Regierung aus einer Reform des Arbeitslosengeldes hervor. Anders als beim Netto-Gehalt steigen hier in wenigen Tagen nun die monatlichen Einnahmen, da die Freibeträge angehoben werden. Das berichtet unter anderem der Verein für soziales Leben e.V.

  • Nebenjob: Es dürfen 30 Prozent anstelle der bisherigen 20 Prozent einbehalten werden, also monatlich bis zu 48 Euro mehr.
  • Schüler- oder Studentenjob, Bundesfreiwilligendienst oder FSJ: Bis zur Grenze des Minijobs von 520 Euro darf das Geld behalten werden.
  • Ehrenamtliche Tätigkeit: Bis zu 3.000 Euro pro Jahr dürfen von der Aufwandsentschädigung behalten werden, ohne dass dies als Einkommen angerechnet wird.
  • Mutterschaftsgeld: Nicht mehr als Einkommen berücksichtigt.
  • Weiterbildungen: Förderung durch Prämien sowie ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Für als „besonders wichtig für eine nachhaltige Integration“ geltende Maßnahmen wird ein monatlicher Bonus von 75 Euro gewährt.
  • Erbschaften: Als Vermögen und nicht mehr als Einkommen betrachtet.

#2 Steigende Renten

Für mehr als 20 Millionen Reiterinnen und Rentner steht ab dem 1. Juli eine Erhöhung der Rentenbezüge an, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Im Westen Deutschlands ist dabei mit einem Mehr von 4,39 Prozent zu rechnen. Für Ostdeutsche ergibt sich eine Steigerung um 5,68 Prozent. In absoluten Euro-Beträgen sieht die Entwicklung folgendermaßen aus:

Rente in EuroErhöhung im Westen (in Euro)Erhöhung im Osten (in Euro)
500+ 21,95+ 29,30
600+ 26,34+ 35,16
700+ 30,73+ 41,02
800+ 35,12+ 46,88
900+ 39,51+ 52,74
1000+ 43,90+ 58,60
1100+ 48,29+ 64,46
1200+ 52,68+ 70,32
1300+ 57,07+ 76,18
1400+ 61,46+ 82,04
1500+ 65,85+ 87,90
1600+ 70,24+ 93,76
1700+ 74,63+ 99,62
1800+ 79,02+ 105,48
1900+ 83,41+ 111,34
2000+ 87,80+ 117,20

Quellen: Verein für soziales Leben e.V., Deutsche Rentenversicherung, eigene Recherche

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

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