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Apple AirTags: Eine deiner Sachen darfst du damit gar nicht tracken

Seit dem Erscheinen der Geräte hat sich ein Anwendungsfall als besonders praktisch für Viele erwiesen. Gerade diese ist allerdings rein formal (noch) verboten.

Apple AirTag steckt in einem Portemonnaie
Apples AirTags erhalten Konkurrenz von Google. © steheap - stock.adobe.com

Wenn sich Apples AirTags bewährt haben, dann in der Urlaubssaison. Immer mehr Nutzer*innen bestücken nämlich ihre Koffer und Taschen damit, bevor sie sie am Flughafen aufgeben. Da die Geräte in dem Bereich allerdings Neuland sind, werden sie formal noch wie Smartphones behandelt. Und diese dürfen aber nur im Handgepäck mit sich geführt werden.

Apples AirTags im Aufgabegepäck: Das passiert, wenn du erwischt wirst

Wie mehrere Medien unter Berufung auf die Wirtschaftswoche (Bezahlschranke) berichten, hat sich eine Sprecherin der Lufthansa konkret dazu geäußert. Da Apples AirTags noch neu sind, seien sie bislang nicht im Regelwerk der Fluggesellschaft enthalten, weswegen ihnen rechtlich der Status von Handys zugeordnet wird.

Für Passagiere bedeutet es zunächst, dass die Gadgets eigentlich nur im Kabinengepäck untergebracht werden dürfen. Oder ohne Batterie, also funktionsunfähig, im Gepäcklager des Fliegers mitreisen darf.

Aber: Bisher sind keine Konsequenzen zu erwarten, solltest du dein Aufgabegepäck mit den AirTags bestücken und erwischt werden. So verzichtet die Lufthansa laut Sprecherin aktuell auf derartige Beanstandungen.

Fluggsesellschaften noch uneinig

Der Basler Zeitung BaZ zufolge, ist das endgültige Urteil noch nicht entschieden. So sehe man Apples AirTags am Flughafen Zürich entspannt, weil die Signalleistung sehr gering ist und die Batterien eine zulässige Größe haben. Die Fluggesellschaft Swiss dagegen prüfe noch den Umgang damit: „Noch ist hierzu kein Entscheid gefällt worden.“

Quellen: Wirtschaftswoche, Basler Zeitung BaZ

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