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Balkonkraftwerk: Sind 800 Watt erlaubt? Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick

Ist ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt erlaubt? Erfahre hier, wie die Regelungen genau aussehen und was du sonst noch wissen solltest.

Balkonkraftwerk
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Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V., kurz VDE, sowie Verbraucherzentralen und auch die Regierung sind sich einig: In der Zukunft wollen sie die strengen Regelungen für kleinere Solaranlagen ändern. Aber wie ist eigentlich der aktuelle Stand der Dinge? Ist ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt erlaubt? Wir klären im Folgenden, worauf es ankommt.

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Balkonkraftwerk mit 800 Watt erlaubt? Die Regelung in Deutschland erklärt

Interessierst du dich für eine kleinere Photovoltaik-Anlage, so hast du womöglich schon von der Regelung gehört: In Deutschland sind bis jetzt lediglich Geräte, die bis zu 600 Watt Strom in das hauseigene Netz einspeisen, zugelassen. Schauen wir zu unseren Nachbarn in Österreich, so sind hier bereits Balkonkraftwerke mit 800 Watt erlaubt. Ähnlich verhält es sich auch in Luxemburg, wo der Nutzung ebenfalls nichts im Weg steht.

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Hierzulande gilt ganz konkret: Die Ausgangsleistung eines Wechselrichters darf bei maximal 600 Watt liegen. Zwar dürfen die Solarpanele eines Balkonkraftwerks mehr als 600 Watt Strom erzeugen, um auch bei schlechterem Wetter nicht völlig unterzugehen. Mehr als 600 Watt in dein Hausnetz einspeisen darfst du über den Wechselrichter allerdings nicht.

Dein Balkonkraftwerk hat mehr als 600 Watt? Das ist zu tun

Ganz grundlegend brauchst du dich nicht vor etwaigen Strafen oder Bußgeldern fürchten, wenn du ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt oder mehr als der vorgegebenen Grenze von 600 Watt betreibst.

Allerdings gelten dann einerseits nicht mehr die unkomplizierten Anmelderegelungen. Du musst einen wesentlich bürokratischeren Anmeldeprozess durchlaufen, ehe du deine Photovoltaik-Anlage in Betrieb nehmen kannst.

Darüber hinaus ist es notwendig, die sogenannte Wieland-Stecker-Montage von einem Experten durchführen zu lassen. Ein Anschlusskabel mit handelsüblichem Schuko-Stecker kannst du leider nicht verwenden.

Was sich mit den neuen Regelungen ändern soll

Während unsere Nachbarländer also schon von den lockeren Regelungen profitieren, warten Anlagenbesitzer in Deutschland noch immer auf eine Änderung. Für eine solche wurde sich bereits von zahlreichen Akteuren noch einmal ausgesprochen – so könnten bald vereinfachte Regeln auch für Balkonkraftwerke bis 800 Watt Ausgangsleistung der Wechselrichter gelten.

Der VDE befürwortet mittels eines eigenen Positionspapiers die Anhebung der Grenze auf 800 Watt. Und auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen sowie das Umweltbundesamt stehen hinter dem Vorschlag. Sogar seitens des Bundeswirtschaftsministeriums gibt es Unterstützung. Jenes bittet in seiner erst vor wenigen Wochen veröffentlichten Photovoltaik-Strategie darum, die 800 Watt-Grenze in die Produktnorm aufzunehmen.

Auf lange Sicht sieht es also ganz danach aus, als würden künftig auch Balkonkraftwerke mit 800 Watt erlaubt werden. Doch ganz aktuell liegt die Grenze bei 600 Watt und ehe sie angehoben wird, können durchaus noch ganze Monate vergehen. Und auch, wenn die meisten Anbieter sich noch nicht beim Angebot ihrer Anlagen am „kommenden Standard“ orientieren, gibt es bereits jetzt Modelle, die mit einem aufrüstbaren Wechselrichter daherkommen.

Lohnt sich der Umstieg auf 800 Watt?

Bist du bereits in Besitz einer eigenen Photovoltaik-Anlage, so fragst du dich womöglich, ob sich der Umstieg überhaupt lohnt, sollten Balkonkraftwerke mit 800 Watt erst einmal erlaubt sein. Die Antwort auf die Frage ist nicht ganz so leicht zu beantworten, ganz generell ist es aber davon abhängig, was für eine Modulleistung du erzielst und wie optimal deine Anlage ausgerichtet ist.

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Ob sich ein 800-Watt-fähiger Wechselrichter für dich lohnt, erfährst du, indem du dir selbst folgende Fragen beantwortest:

  • Wie sieht es mit Modulleistung und Platz aus?
  • Kann ich meine Solarmodule einfach ergänzen?
  • Wie viel Strom verbrauche ich?
  • Und wie viel davon erzeugt mein Balkonkraftwerk aktuell überhaupt?

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks mit 800 Watt

Die ganz einfache Antwort lautet: Ja, du musst dein Balkonkraftwerk anmelden – sowohl bei deinem Netzbetreiber als auch beim Marktstammdatenregister. Versäumst du dies, so drohen dir Strafen und Bußgelder. Dies ist allerdings nicht nur bei Balkonkraftwerken mit 800 Watt erforderlich, sondern auch bei erlaubten Modellen, die die 600 Watt-Grenze nicht überschreiten.

Quellen: eigene Recherche

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