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FritzBox: Gerichtsurteil könnte AVM den Verkauf von Routern verbieten – Konzern geht dagegen vor

Ein Gericht in München traf erst vor kurzem eine schwerwiegende Entscheidung. Scheitert AVM mit seiner Berufung, wären die Konsequenzen für die FritzBox bedrohlich.

FritzBox auf einem Tisch aufgebaut.
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In einem aktuellen Rechtsstreit steht die FritzBox auf dem Spiel. Das Landesgericht München entschied gegen den Hersteller AVM, der nun Berufung einlegt. Scheitert der Konzern, könnte der Hersteller gezwungen sein, alle Router im Verkauf zurückzurufen.

FritzBox: Rechtsstreit könnte zahlreiche Router fordern

Die Lage ist in der Tat ernst für den FritzBox-Entwickler und Hersteller AVM. Heise.de berichtet, dass bereits vor einigen Monaten das Landgericht München für den Kläger Huawei und gegen AVM entschied. Huawei hatte eine Reihe von Patentklagen angestrengt. Die Klagen betreffen laut AVM derart wichtige Teile der eigenen Produkte, dass eine ganze Reihe von Geräten von der Entscheidung betroffen sei.

Alle Modelle, die mit den WLAN-Standards Wi-Fi 6, 6E und 7 operieren, müssten demnach aus dem Verkauf genommen werden. Das bedeutet konkret: AVM müsste, sollte das Urteil des Landgerichts rechtskräftig werden, alle Router, die unter diesen Standards laufen, zurückrufen und vernichten. Das beträfe alle derzeit im Handel befindlichen, neueren FritzBox-Modelle. Die Konsequenz wäre, dass fast alle modernen FritzBox-Modelle nicht mehr erworben werden könnten.

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Noch ist nichts verloren

Bislang ist das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig. AVM legte erst kürzlich Berufung ein, sodass der Rechtsstreit erst einmal weitergeht. Erst, wenn eine weitere Berufung unmöglich ist, wird das Urteil der letzten Instanz gültig.

Gegenüber heise.de äußerte AVM sich zuversichtlich. So habe es noch eine zweite Klage von Huawei gegen den FritzBox-Hersteller gegeben, in dem Fall habe das Gericht aber gegen Huawei entschieden. Daher sei man auch bei der ersten Klage (die aber auch schwerer wiegt) hoffnungsvoll. In einem anderen, vergleichbaren Fall habe es überdies einen ähnlichen Rechtsstreit gegeben, damals in Düsseldorf. Am Ende sei aber alles glimpflich ausgegangen.

Wichtig für Nutzer*innen ist, dass der FritzBox-Entwickler AVM in seinem Statement auch angibt, „Endkunden“ seien „nicht von Urteilen in Patentfragen betroffen“. Dein einmal gekaufter Router ist also vorerst bei dir sicher.

Quellen: heise.de

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