Das Oberlandesgericht Hamm in Nordrhein-Westfalen hat klar entschieden. Im Fokus des Urteils standen Geschwindigkeitsbeschränkungen, die der Luftreinhaltung dienen und ob diese auch Gültigkeit für Elektroautos besitzen.
Elektroautos: Gericht bestätigt Feinstaubbelastung
Eine gesonderte Ausnahme für Elektroautos existiert laut Gericht nicht. Damit ist klar, dass sich auch Fahrer*innen von Stromern an die entsprechenden Geschwindigkeitsvorgaben halten müssen: „Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung betont, dass eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auch für Elektrofahrzeuge gilt, selbst wenn das Zusatzzeichen ‚Luftreinhaltung‘ angebracht ist. Die Rechtslage sei dabei so eindeutig, dass keine Gründe dafür bestünden, die Rechtsbeschwerde zuzulassen.“
Der Grund: Obwohl Elektroautos lokal keine Emissionen durch den Antrieb verursachen, tragen sie dennoch zur Luftverschmutzung bei, wie unter anderem Utopia berichtet. Beim Bremsen, Beschleunigen und durch den Reifenabrieb entsteht nämlich Feinstaub. Dieser fällt auch trotz moderner Rekuperationstechnik an, die die Bremsenergie zurückgewinnt und somit den Bremsabrieb reduziert. Da Stromer durch ihre schweren Akkus oft mehr wiegen und besonders kraftvoll beschleunigen können, entsteht zusätzlicher Abrieb an den Reifen.
Diese physikalischen Eigenschaften von Elektrofahrzeugen sorgen dafür, dass sie nicht vollständig emissionsfrei unterwegs sind. Deshalb sind sie, so die Begründung des Gerichts, in Luftreinhaltungszonen nicht ausgenommen und müssen sich wie alle anderen Fahrzeuge an Tempolimits halten.
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Bußgelder können empfindlich ausfallen
Wer ein Tempolimit überschreitet – unabhängig davon, ob es ein „normales“ oder eines zur Luftreinhaltung ist –, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot. Schon bei einer Überschreitung von bis zu zehn Kilometern pro Stunde (km/h) innerorts werden laut Bußgeldkatalog 58,50 Euro fällig. Wer 21 bis 25 km/h zu schnell fährt, muss mit 143,50 Euro Strafe, einem Punkt und eventuell sogar einem Monat Sperre rechnen.
Aber: Ein Zusatzzeichen weist darauf hin, dass das Tempolimit nicht nur dem Zweck der Verkehrssicherheit dient, sondern gezielt dem Umweltschutz – und kann bei Verstößen besondere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. So ist im Einzelfall zum Beispiel eine strengere Ahndung möglich, insbesondere wenn das Ziel der Luftreinhaltung im Verfahren betont wird.
Gerichte oder Bußgeldstellen können in bestimmten Fällen argumentieren, dass die Missachtung solcher Geschwindigkeitsbeschränkungen eine größere Gefährdungslage darstellt, was wiederum erhöhte Geldstrafen oder sogar Fahrverbote zur Folge haben kann. Zudem kann bei geringen Messunsicherheiten auf die übliche „Messfehler-Gnade“ verzichtet werden, da die Umweltbelastung durch den Verstoß im Vordergrund steht.
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Quellen: Oberlandesgericht Hamm, Utopia
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