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600 Euro: Wer jetzt seine Handynummer prüft, könnte sie bekommen

Ein Datenleck beim sozialen Netzwerk im Jahr 2021 könnte auch deutsche Nutzer*innen zu mehreren hundert Euro Schadenersatz verhelfen. Wenn sie die folgenden Dinge tun.

Facebook auf dem Handy
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Einfach Erklärt: Was ist ein Algorithmus?

In der Mathematik, Informatik und anderen Disziplinen spielen Algorithmen eine wichtige Rolle. Dadurch haben sie längst auch Einzug in den Alltag von Laien erhalten – ob sie dies bemerken oder nicht. Man begegnet ihnen etwa in den Google-Suchergebnissen, auf Facebook oder in Form personalisierter Werbung.

Bei dem Vorfall im April 2021 wurden weltweit sensible Informationen von über 500 Millionen Facebook-Nutzer*innen veröffentlicht – darunter auch die Handynummern von rund sechs Millionen Menschen in Deutschland. Diese Daten tauchen bis heute in Spam-Nachrichten und betrügerischen Anrufen auf. Wer betroffen ist, kann jetzt einfacher Schadenersatz geltend machen.

Musterklage gegen Facebook gestartet

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 5. Mai 2025 eine Musterfeststellungsklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta gestartet. Die Teilnahme an der Klage ist kostenlos, und das dafür eingerichtete Klageregister ist nun offen. Mit dem sogenannten Klage-Check bietet der vzbv ein einfaches Tool an, das prüft, ob du dich der Sammelklage anschließen kannst.

Die Prüfung läuft über den bekannten Dienst HaveIBeenPwned, der anhand deiner Handynummer aufzeigt, ob deine Daten im Rahmen des Facebook-Leaks betroffen sind. Wenn ja, liefert dir das Tool Hinweise zum Eintrag ins Klageregister und stellt einen passenden Mustertext bereit. Damit entfällt der Aufwand einer eigenen Klageschrift – ein Vorteil besonders für Menschen ohne Rechtsschutzversicherung.

Lesetipp: So kannst du dein Facebook-Konto löschen

Bis zu 600 Euro Schadenersatz möglich

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs steht betroffenen Nutzer*innen in der Regel schon bei „bloßem Kontrollverlust“ ein Schadenersatz von etwa 100 Euro zu, wie der vzbv erklärt. Das reicht den Fachleuten allerdings noch nicht, sollten beispielsweise neben Facebook-ID, Name und Telefonnummer auch Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Beziehungsstatus veröffentlicht worden sein: „In einem solchen Fall hält der vzbv eine Entschädigung von 600 Euro für angemessen.“

Ein weiterer Vorteil der Sammelklage: Sobald du im Klageregister eingetragen bist, verjährt dein Anspruch nicht mehr – egal wie lange das Verfahren dauert. Du musst dich also nicht beeilen, um deine Rechte zu sichern. Der Klage-Check hilft dir dabei, deinen Fall schnell und unkompliziert zu prüfen und den Einstieg in das Verfahren zu finden.

Quellen: Verbraucherzentrale Bundesverband

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

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