Veröffentlicht inVerbraucher

Führerschein: Wer das tut, verliert ihn auf Lebenszeit

Es kommt nicht in jedem Fall zu einer Rückgabe des „Lappens“ nach einem Verstoß. Die folgenden Dinge führen zu einer dauerhaften Strafe.

Mann argumentiert mit einem Polizisten
© Getty Images/KatarzynaBialasiewicz

Auto-Kennzeichen: Tust du das, zahlst du 65 Euro Strafe

Mit welchen Strafen du bei Auto-Kennzeichen rechnen musst, erfährst du im Video.

Deutschland gilt bei Verkehrsverstößen oft als eher milde – mit Punkten in Flensburg oder zeitlich begrenzten Fahrverboten. Doch es gibt Situationen, in denen der Führerschein nicht nur vorübergehend einbehalten wird. Wer bestimmte Grenzen überschreitet, bekommt ihn nie wieder zurück.

Führerschein: Fahrverbot oder Entzug?

Ein Fahrverbot dauert meist zwischen einem und sechs Monaten. Danach bekommst du deinen Führerschein automatisch zurück, ohne weitere Prüfungen oder Tests. Diese Strafe droht dir beispielsweise bei Tempoverstößen, Rotlichtvergehen oder wenn du gegen die Promillegrenze verstößt. Bist du zum ersten Mal betroffen, darfst du sogar den Zeitraum innerhalb von vier Monaten selbst wählen, wann du das Dokument abgibst. Bei Wiederholungstaten ist das allerdings nicht mehr möglich.

Anders sieht es beim Entzug der Fahrerlaubnis aus. Hier endet deine Berechtigung, ein Auto zu fahren, dauerhaft – zumindest für eine Sperrfrist. Danach musst du den Führerschein neu beantragen und gegebenenfalls eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Die kann dich schnell über 2.000 Euro kosten – Bußgelder nicht mitgerechnet.

Laut Strafgesetzbuch (§ 69 StGB) ist das bei Straftaten mit Alkohol, Drogen, Unfallflucht, illegalen Rennen oder massiver Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen möglich.

Lesetipp: So kannst du den Führerschein digital nutzen

In diesen Fällen ist der Führerschein für immer weg

In besonders schweren Fällen reicht dem Gericht die gesetzlich vorgesehene Sperrfrist nicht. Dann kann die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entzogen werden – ohne jede Chance auf Rückgabe. Grundlage dafür ist § 69a Absatz 1 des Strafgesetzbuches. Entscheidend ist, ob eine dauerhafte Gefahr für andere besteht: „Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.“ Wer keine Fahrerlaubnis hat, bekommt dann eine lebenslange Sperre für die Erteilung.

Ein solcher Schritt wird laut Stern zum Beispiel dann verhängt, wenn jemand wiederholt alkoholisiert fährt, bestehende Sperrfristen missachtet oder auffällig aggressives Verhalten im Straßenverkehr zeigt. Auch wer das Auto als Waffe einsetzt – etwa bei einer Straftat – riskiert, nie wieder legal fahren zu dürfen.

Und selbst medizinische Gründe können zum endgültigen Aus für den Führerschein führen, etwa bei schweren psychischen oder körperlichen Einschränkungen, die dauerhaft das sichere Führen eines Fahrzeugs unmöglich machen.

Quellen: Gesetze im Internet, Stern

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

Du willst mehr von uns lesen? Folge uns auf Google News.