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Smartphones: Neue Kennzeichnung macht heimliche Stromfresser sichtbar

Bislang kennt man Energieeffizienzlabels vor allem von Haushaltsgeräten. Doch ab Mitte Juni werden sie auch für Smartphones zur Pflicht.

Person hält Smartphone in der Hand. Darüber ist ein Energielabel abgebildet.
© Antony Weerut - stock.adobe.com

SOS-Tipps fürs Smartphone // IMTEST

Besonders im Urlaub ist man auf das Smartphone angewiesen. Aber was tun, wenn dem treuen Begleiter etwas passiert?

Wer ein neues Smartphone kauft, verspricht sich häufig ein leistungsstärkeres Gerät als zuvor. Besonders die Akkulaufzeit ist ein wichtiger Faktor für die Kaufentscheidung, aber oft ist die Enttäuschung groß und das Handy entpuppt sich regelrecht als Stromfresser. Doch die neue Ökodesign-Vorgabe der Europäischen Union verspricht Abhilfe: Ab dem 20. Juni sollen Smartphones mit einer einheitlichen Energieeffizienz-Kennzeichnung versehen werden.

Umfangreiche Angaben auf einen Blick

Ähnlich wie bei Kühlschränken, Fernsehern und Heizungen wird sich bald auch bei Smartphones eine klare Kennzeichnung über die jeweilige Energieklasse des Geräts vorfinden. Das bewährte Design bleibt dabei bestehen: Eine farbliche Skala von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient) zeigt auf einen Blick, wie sparsam ein Gerät ist.

Neben dem klassischen Energie-Label wird auch die Haltbarkeit und Reparierbarkeit des Smartphones gekennzeichnet. Ziel ist, Käufer*innen umfassend zu informieren und die Kaufentscheidung zu erleichtern. Gleichzeitig sollen Hersteller motiviert werden, nachhaltigere und langlebigere Produkte auf den Markt zu bringen.

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Was steckt hinter „Reparierbarkeit“?

Die Bezeichnung „Reparierbarkeit“ kann etwas irreführend sein. Sie suggeriert, dass man die Smartphones je nach Schadensstufe auch problemlos alleine reparieren kann. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie empfiehlt jedoch, bei Schäden einen Profi aufzusuchen. Die Kennzeichnung soll vielmehr zeigen, wie einfach und schnell eine professionelle Reparatur durchgeführt werden kann.

Die Bewertung der Reparierbarkeit erfolgt insgesamt anhand von sechs Kriterien:

  1. Anzahl der Zerlegungsschritte
  2. Art und Wiederverwendbarkeit der Befestigungen
  3. Benötigtes Werkzeug (je weniger, desto besser)
  4. Verfügbarkeit von Ersatzteilen für Verbraucherinnen und Verbraucher
  5. Dauer und Zugänglichkeit von Software-Updates
  6. Mögliche Kosten für Reparaturinformationen

Mit den neuen Smartphone-Labels können Verbraucher*innen künftig also nicht nur die Akkulaufzeit, sondern auch die Umweltverträglichkeit und Langlebigkeit der Geräte direkt miteinander vergleichen.

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Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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