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WhatsApp: Versteckte Änderung? Eines soll für Nutzer ab jetzt anders sein

Vor kurzem wurde eine bedeutende Änderung durchgesetzt, die einige Anbieter von Kommunikationsplattformen in bestimmten Fällen zur Meldung von Nutzerinnen und Nutzern verpflichtet. Doch gilt sie auch für WhatsApp?

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WhatsApp ist bei Milliarden Menschen beliebt. © Getty Images/KIRILL KUDRYAVTSEV/AFP

Gerade zwei Wochen ist es her, dass eine neue gesetzliche Regelung für die Betreiber sozialer Netzwerke eingeführt wurde. Ihr Kern: Die Pflicht, personenbezogene Daten bei bestimmtem Fehlverhalten an Behörden zu übermitteln. Verwirrung sorgt dabei allerdings die Frage, ob auch WhatsApp ab 2022 davon betroffen ist, wie es Medien berichteten. Immerhin gehört die Anwendung zum Konzern Meta, ehemals Facebook. Die Antwort ist allerdings eine klares Nein. Denn Dienste der Individualkommunikation wie der Messenger fallen nicht darunter.

Nutzerdaten müssen gemeldet werden, aber nicht bei WhatsApp

Dass sich für Nutzer:innen des Messengers ganz generell einiges ändern wird, ist schon länger bekannt. Es wurden zumindest diverse neue Funktionen für WhatsApp 2022 angekündigt.

Was allerdings nicht passiert, wie es seit Anfang des Jahren (und auch von futurezone.de) irrtümlich berichtet wurde, ist eine Umstellung im Rahmen des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Genauer betrifft sie das am 1. Februar das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ in Kraft gesetzt.

Für Betreiber sozialer Netzwerke – nicht aber für WhatsApp, wie das Bundesamt für Justiz erklärt – bedeutet es folgende Änderungen.

Gültig für Facebook & Co. seit 1. Februar 2022:

  • Die Verpflichtung, Morddrohungen, volksverhetzende Äußerungen und andere strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden (bislang war nur die Löschung und Sperrung der Nutzer verpflichtend)
  • Zahlung von Bußgeldern bei unzureichenden Meldesystemen
  • Klare Rechtsgrundlagen zur Auskunftserteilung von Anbietern gegenüber Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden

WhatsApp muss keine IP-Adressen weitergeben

Zu den neuen Verpflichtungen, die sozialen Medien ab 2022 damit auferlegt werden, gehört es unter anderem, bei der Meldung auch die IP-Adresse mitzugeben. Dadurch sollen potenzielle Täter schneller identifiziert werden. Die Haltung der Politik gegenüber Hass im Netz ist klar:

„Wir müssen die immer neuen Wellen des Hasses stoppen. Menschenverachtung, Rassismus, Antisemitismus – all das ist im Netz allgegenwärtig. Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen sind keine Meinungsäußerungen, sondern Straftaten, die konsequent verfolgt werden müssen.“

Bundesministerin der Verteidigung, Christine Lambrecht (SPD) 2021 via Merkur.de

Wie sich die Umsetzung gestaltet, bleibt vorerst abzuwarten. Oft genug gibt es Schlupflöcher, die Betreiber sozialer Netzwerke zu nutzen versuchen. Auch eine Prüfung ist oftmals aufgrund fehlender Kapazitäten bei der Nachverfolgung nicht optimal möglich.

Eine ähnliche Regelung wäre dennoch auch für Medien wie WhatsApp wünschenswert. Über Messenger verbreiten sich entsprechende Äußerungen ebenso leicht und schnell.

Tipp: Wer Hass im Netz melden möchte, kann dies bundesweit per Hinweis an die Meldestelle „respect!“ tun.

Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität: Das steckt dahinter

Am 1. Februer 2022 ist das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität offiziell in Kraft getreten. Damit wurden das Strafgesetzbuch, das Bundesmeldegesetz sowie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) geändert.

Die amtliche Begründung für das Gesetz ist eine Meldepflicht der Anbieter sozialer Netzwerke. Strafbare Inhalte sollen an das BKA übermittelt werden, um von dort aus die Strafverfolgung durch die zuständigen behörden veranlassen zu können. Im Rahmen der neuen Regelung betrifft das Inhalte mit folgenden Merkmalen:

  • konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
  • Verstoß gegen die öffentliche Ordnung
  • kinderpornografische Inhalte
  • Bedrohung gegen das Leben, sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit oder persönliche Freiheit

Zur entsprechenden Meldung verpflichtet werden Anbieter sozialer Medien durch § 3a NetzDG. Dazu zählt umgekehrt aber auch, dass sie Nutzer:innen, für die der Inhalt gespeichert wurde, vier Wochen später informieren. Ausnahme ist ein Widerspruch des BKA (§ 3a Abs. 6 NetzDG).

So sieht die WhatsApp-Nutzung in Deutschland aus

Einer aktuellen ARD/ZDF-Onlinestudie zufolge nutzen derzeit etwa 70 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren den Messenger WhatsApp, und zwar täglich. Erst danach und mit großem Abstand folgen Telegram, Signal und Threema. Diese verwenden maximal drei Prozent jeden Tag. Selbst TikTok (16 Prozent) und Instagram (23 Prozent) können da nicht mithalten.

Welche Daten hat WhatsApp von mir?

Wenn du es genau nimmst, weiß WhatsApp so ziemlich alles von dir, was du bereitstellst. Sämtliche Daten, die in den Messenger eingegeben werden, werden nämlich auch gesammelt. Dazu zählen persönliche Informationen wie Telefonnummer, Geburtsdatum, Name, Status und dein Profilbild.

Darüber hinaus liest der Messenger dein Adressbuch aus. Einzig die Nachrichten, die du via WhatsApp verschickst, sind für den Dienst nicht zugänglich und nicht auf den Unternehmensservern hinterlegt. Das liegt an der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Sie erlaubt es nur Absender:in und Empfänger:in, die Inhalte zu lesen.

Was macht WhatsApp mit meinen Daten?

Ist jemand dagegen nicht erreichbar, werden verschickte Nachrichten 30 Tage zwischengespeichert und dann automatisch gelöscht. Laut den Expert:innen von Dr.-Datenschutz.de sind Chatverläufe allerdings unverschlüsselt auf dem Server des Messengers abgelegt, wenn du ein Backup auf Google Drive oder lokal machst. In diesem Fall fällt die sonst typische Verschlüsselung weg.

Zudem sammelt WhatsApp Metadaten. Also keine Inhalte aus Nachrichten und Telefonaten, aber dafür Informationen über deine damit zusammenhängenden Gewohnheiten. Zum Beispiel darüber, wann du eine andere Person wie häufig kontaktierst. Sind genug solcher Daten vorhanden, lässt sich ein umfangreiches Profil über Nutzer:innen erstellen.

Kann WhatsApp gefährlich werden?

Die Datensammelwut von WhatsApp ist Datenschützer:innen seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge. In der Kritik steht zum Beispiel der Zugriff auf komplette Adressbücher, allein schon zur Installation der Anwendung. Völlig unverschlüsselt werden diese an die Server in den USA übermittelt. Selbst wenn darunter Personen sind, die den Messenger gar nicht installiert haben und keinerlei Zustimmung zur Weitergabe geben konnten.

Dass der Dienst seit 2014 zu Meta (ehemals Facebook) gehört, beruhigt auch eher wenig. Im Gegenteil. Das soziale Netzwerk selbst hatte schon mehrfach Datenschutzskandale zu verantworten. Dazu kommen Risiken durch Kettenbriefe, Cybermobbing und Abo-Fallen, mit denen Nutzer:innen konfrontiert sind. Wer WhatsApp verwendet, sollte sich dieser zumindest bewusst sein und auffällig Nachrichten immer hinterfragen.

Welcher Messenger ist der Beste und Sicherste?

Willst du Metas Messenger am Ende nicht mehr nutzen, stehen dir zahlreiche WhatsApp-Alternativen zur Verfügung. Welche davon am besten für dich geeignet ist, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab. Experten zumindest empfehlen die App Signal als sicheren Messenger. Sie gilt aktuell als „das Beste, was wir haben“.

Quellen: Bundesregierung, Bundesamt für Justiz, ARD/ZDF, Dr.-Datenschtutz.de, Merkur.de

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