Veröffentlicht inBusiness

Experten warnen: Tesla verschweigt wichtige Tatsachen

Tesla steht aktuell in gleich mehreren Punkten in der Kritik. Das verdeutlicht eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes.

Teslas Gigafactory in Berlin darf offiziell loslegen.
Der US-amerikanische Autobauer Tesla wurde im Jahr 2003 gegründet. © imago images / Dean Pictures

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) wirft Tesla irreführende Werbung vor. Sie betreffe in erster Linie Angaben zu CO2-Emissionen beim Kauf eines Elektroautos des Unternehmens. Kritisch sei außerdem der Umgang des US-amerikanischen Autobauers mit dem Datenschutz – speziell mit Blick auf den Wächter-Modus der Fahrzeuge.

Tesla: Wächter-Modus nicht DSGVO-konform

An und für sich ist die Funktion dazu gedacht, das Fahrzeug vor Zugriffen von außen zu schützen. Allerdings verschweige Tesla, dass eine datenschutzkonforme Nutzung des Wächter-Modus praktisch nicht möglich sei, meint Heiko Dünkel. Er ist Leiter des Teams Rechtsdurchsetzung beim vzbv.

Im Rahmen einer Pressemitteilung erklärt der Bundesverband, das Fahrzeug zeichne seine Umgebung mittels mehrerer Kameras auf, wenn der Modus aktiviert sei. In der Regel treffe das unbeteiligte Passantinnen und Passanten, die nicht einmal wissen, dass sie überhaupt gefilmt werden. Die Speicherung und Verbreitung dieser personenbezogenen Daten durch das Elektroauto oder Tesla selbst unterliege der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sei nicht zulässig.

„Dass der Wächter-Modus trotz massiver Datenschutzmängel zugelassen wurde, weist auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin“, ergänzt Marion Jungbluth, Leiterin des Teams Mobilität und Reisen. „Die verpflichtende Datenschutzfolgenabschätzung muss ernsthaft geprüft werden. In Deutschland muss die Zusammenarbeit zwischen Kraftfahrtbundesamt und dem Bundesdatenschutzbeauftragten gestärkt werden.“

„0 g/km“ CO2-Ausstoß?

Schon im Dezember 2021 hatte der vzbv Tesla abgemahnt. Nun hat die Verbraucherzentrale wegen des Wächter-Modus und mutmaßlich irreführender Werbeaussagen Klage eingereicht. So werbe das Unternehmen für sein Model 3 etwa mit „0 g/km“ an CO2-Emissionen. Tatsächlich verdiene der Konzern aber daran, dass aufgrund dieser Basis die Fahrzeuge anderer Produzenten mehr ausstoßen dürfen.

Das widerspreche auch Werbeslogans wie „Tesla steht für eine Mission: Die Beschleunigung des Übergangs zu nachhaltiger Energie“ oder „Das Tesla-Credo: Je schneller wir unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen überwinden und eine emissionsfreie Zukunft verwirklichen desto besser“, meint der vzbv.

Der Handel mit Emissionsrechten stellt ein Problem dar, das nicht selten unter den Tisch fällt. Ob die Klage der Expertinnen und Experten aber tatsächlich einen Effekt darauf haben wird, bleibt zunächst abzuwarten.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

Du willst mehr von uns lesen? Folge uns auf Google News.