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Tesla: Zur Unterlassung verdonnert – eines darf der Hersteller nicht mehr machen

Tesla ist zwar einer der erfolgreichsten und bekanntesten Hersteller von Elektroautos. Doch wenngleich das Geschäft vorzüglich läuft, muss man auch die ein oder andere Schlappe hinnehmen.

Frontansicht eines Tesla Model S.
© terryleewhite - stock.adobe.com

Elektroauto Reichweite - Diese E-Autos fahren am weitesten

Elektroautos kommen herkömmlichen Verbrennern bezüglich der Reichweite immer näher. Hier werden die Spitzenreiter vorgestellt.

Wer auf die neue E-Mobilität setzen möchte, wird wohl früher oder später auch auf ein Elektroauto umsteigen wollen. In der Hinsicht kommt man nur schwer an den Wagen von Tesla vorbei. Die Autos von Elon Musks Unternehmen verkaufen sich prächtig. Trotzdem musste es kürzlich eine Unterlassungserklärung abgeben.

Tesla: Werbung verschwieg ein wichtiges Detail

Bei den Autos von Tesla handelt es sich um moderne Entwicklungen, die jede Menge nützliche wie neuartige Funktionen mitbringen. Eine davon ist der sogenannte Wächtermodus. Ist dieser aktiv, überwachen mehrere versteckte Kameras die nähere Umgebung des jeweiligen Fahrzeugs.

Das ist aber dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein großer Dorn im Auge. Denn die Nutzung und damit auch Überwachung von Personen im öffentlichen Raum verstößt gegen Datenschutzgesetze.

Wer den Modus dennoch nutzt, riskiert in jedem Fall ein teures Bußgeld. Darauf sollte Tesla eigentlich hinweisen, doch in der bisherigen Werbung fehlte das. Dies veranlasste die Verbraucherzentrale, gegen Tesla vor Gericht zu gehen. Mit Erfolg.

Gut zu wissen: Hast du noch nicht alle Features in deinem Wagen herausgefunden? Auf drei versteckte Tesla-Einstellungen solltest du unbedingt einen Blick werfen. Sie machen einen großen Unterschied.

Tesla darf so nicht mehr werben

Wie es weiter heißt, hat der vzbv zumindest in diesem Zusammenhang vor dem Landgericht Berlin erwirkt, dass man bei Tesla nicht mehr einfach den Wächtermodus bewerben darf, ohne auf den Umstand der Privatsphäre hinzuweisen. Dazu hat sich der Autohersteller nun auch selbst verpflichten müssen.

Ferner berichtet Golem, dass man bereits im Benutzerhandbuch für das Model 3 einen neuen Warnhinweis eingeschrieben hat. Darin heißt es, dass allein Eigentümerinnen und Eigentümer dafür verantwortlich seien, die lokalen Vorschriften in Bezug auf die Nutzung von Kameras zu überprüfen und einzuhalten.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband, Golem

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