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Achtung bei Smart TVs: Bundeskartellamt sucht nach Verbraucherschutzverstössen

Vernetzte Fernsehgeräte könnten eine mögliche Quelle für unerlaubte Datenübertragung sein, von der Verbraucher nichts merken. Das Bundeskartellamt will dies überprüfen.

Mann trägt Paket mit Philips Smart TV
Gerade zu Weihnachten sind Smart TVs beliebte Geschenke. Das Bundeskartellamt will untersuchen

Smart-TVs dürften bald in vielen Haushalten unter dem Weihnachtsbaum stehen – nun nimmt das Bundeskartellamt die Hersteller der internetfähigen Fernseher unter die Lupe. Man wolle möglichen Verbraucherschutz-Verstößen auf die Spur kommen, teilte die Behörde am Mittwoch mit. „Smart-TVs stehen stellvertretend für die immer stärkere Vernetzung von Gegenständen im privaten Lebensbereich und die damit einhergehende Problematik der bewussten und unbewussten Preisgabe personenbezogener Daten“, sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. Die „Rheinische Post“ hatte zuvor von der Initiative berichtet.

Mit Smart TV bewusst Alltagsgerät ausgewählt

Für die Untersuchung sei bewusst ein Alltagsprodukte gewählt worden, das auch Menschen ohne Technikaffinität nutzten, erklärte Mundt. Über die Anbindung an das Internet werden nicht nur Programme und Inhalte empfangen, sondern es können unter Umständen auch unbemerkt Nutzerdaten gesendet werden. Die Behörde hat nach eigenen Angaben Anhaltspunkte dafür, dass die Geräte auch personenbezogene Daten übertragen, ohne dass der Verbraucher im Einzelfall angemessen aufgeklärt werde. Anfang 2018 will die Behörde Fragebögen an alle wichtigen TV-Hersteller schicken und darüber mögliche Schwachstellen in den AGBs, beim Datenschutz und der Datensicherheit prüfen.

Bereits Vorgehen gegen Samsung

Vergangenen Juni wurden die Befugnisse des Bundeskartellamts erweiterte, seither kann die Behörde auch Sektor-Untersuchungen zu möglichen Verbraucherschutz-Verstößen nachgehen. Vor eineinhalb Jahren war bereits die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Samsung als Smart-TV-Hersteller vorgegangen und warf dem Unternehmen etwa vor, Daten ohne Einwilligung des Nutzers zu sammeln.

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