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Homeoffice-Überwachung: 3 Dinge dürfen Chefs tatsächlich – bestätigt Stiftung Warentest

Auch im Homeoffice ist hat dein Vorgesetzter gewisse Rechte, die du vielleicht gar nicht für möglich hältst. Zwar ist lange nicht alles erlaubt, es gibt aber Situationen, in denen das Mitarbeitermonitoring rechtskonform ist.

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Homeoffice-Überwachung ist nicht so streng verboten wie angenommen. © imago images/xblickwinkel

Das flexible Arbeiten zu Hause hat in den vergangenen Jahren einen enormen Aufschwung erlebt. Zahlreiche Unternehmen werden entsprechende Regularien auch künftig beibehalten. Ganz so frei vom Blick über die Schulter beim Job bist du allerdings auch nicht im Homeoffice. Überwachung erfolgt hier nämlich unter Umständen einfach auf anderen Wegen.

Homeoffice und Überwachung, ist das erlaubt? Das sagt die Stiftung Warentest

Die Arbeit von zu Hause aus hat für Angestellte und Arbeitgeber*innen sowohl Vor- als auch Nachteile. Während sich viele im Home Office zum Beispiel produktiver fühlen und zum Teil sogar mehr arbeiten als vorher, kann die Perspektive aus Arbeitgebersicht ganz anders aussehen. Ein Verdacht, der oft genug aufkommt: Ohne Aufsicht vor Ort arbeiten Angestellte auch weniger. Und die mögliche Konsequenz kann Homeoffice-Überwachung sein.

Schon 2020 haben sich die Verkaufszahlen von Software für Mitarbeitermonitoring laut Untersuchung der Stiftung Warentest stark gesteigert, nicht immer sind die Anwendungsfälle dabei auch legal. Erstaunlicherweise gibt es aber dennoch Situationen, in denen eine Homeoffice-Überwachung durchaus erlaubt ist.

Erlaubte Mittel zur Homeoffice-Überwachung

Mit der neuen Trendwelle an Überwachungssoftware haben sich für Arbeitgeber*innen ganz neue Bespitzelungsroutinen entwickelt. Die gute Nachricht zuerst: Generell ist es rechtlich nicht zulässig, permanent die Leistung der eigenen Angestellten zu kontrollieren, wie der Arbeitsrechtler Alexander Bredereck in einem Interview mit der Stiftung Warentest erklärt. Die Log-in-Zeiten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in das interne Netzwerk im Auge zu behalten, sei dagegen zur Zeiterfassung erlaubt, so der Fachanwalt weiter. Ebenso wie auch die folgenden Dinge.

#1 Mitlesen des E-Mail-Postfachs

Da ein Unternehmen E-Mail-Konten für seine Angestellten zur Verfügung stellt, darf es auch über deren Nutzung verfügen. Gibt es keine konkrete Regelung und haben Arbeitgeber*innen über einen längeren Zeitraum keinen Einspruch gegen einen private Nutzung erhoben, gilt diese laut Stiftung Warentest als erlaubt.

Dann dürfen Chefin und Chef zwar keine Überwachungsmaßnahmen anwenden, aber es besteht das Recht, Einsicht in deine dienstliche Korrespondenz zu verlangen. Ohne Privatnutzungserlaubnis, sind nach vorheriger Ankündigung Stichproben zur Überprüfung zulässig.

#2 Browserverlauf auswerten

Gilt die private Nutzung des Internets vertraglich als verboten, sind Arbeitgeber*innen berechtigt, den Browserverlauf der Belegschaft einzusehen und auszuwerten. Dies bedingt allerdings einen konkreten Verdacht auf den Regelverstoß, darf dann jedoch auch ohne Zustimmung und Wissen der Angestellten durchgeführt werden.

Ist private Nutzung zulässig, ist diese Art des Homeoffice-Monitoring erlaubt, wenn der Verdacht besteht, jemand nutze die Vereinbarung über die Maßen aus.

#3 Webcamaufnahmen in Ausnahmen zulässig

Die Echtzeitüberwachung von Angestellten per Webcam, die durch manche Software ermöglicht wird, ist ebenfalls erlaubt – sofern bestimmte Umstände zutreffen. Dazu gehört der Verdacht auf Arbeitszeitbetrug, wenn die Webcam das einzig mögliche Mittel der Feststellung ist, und selbst dann nur in einem zeitlich stark beschränkten Rahmen. Eine heimliche Homeoffice-Überwachung per Kamera ist dagegen wie zu erwarten in jedem Fall rechtswidrig.

Ohne Erlaubnis im Homeoffice überwacht? Dazu rät Stiftung Warentest

Sollte der Verdacht bestehen, dass dein*e Arbeitgeber*in Informationen über dich sammelt oder einsieht, frag zunächst nach. Unternehmen sind dazu verpflichtet offen zu legen, welche Daten über dein Verhalten am Arbeitsplatz aufbewahrt werden.

Bei unzulässiger Überwachung konsultiere Expert*innen für Arbeitsrecht (die Stiftung Warentest empfiehlt das Portal anwaltsauskunft.de). Diese können neben einer umfangreichen Beratung auch eine Aufforderung ausgeben, diese zu unterlassen. Zudem solltest du dich an die zuständigen Datenschutzbeauftragten sowie den Betriebsrat wenden, sofern vorhanden.

Dass heimliches Beobachten vorkommen kann, zeigt Software wie Sneek. Sie ermöglicht unbemerkte Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Selbst bekannte Programme sind nicht immer ohne Zweifel zu genießen. Ein Office 365-Update von 2020 stand in der Kritik, übertrieben Mitarbeiterüberwachung bereitszustellen.

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Quellen: Stiftung Warentest

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