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Google Inkognito-Modus: Richterin erschüttert von Nutzer-Tracking

Googles Inkognito-Modus scheint nicht annähernd so sicher zu sein, wie bislang angenommen.

Google Chrome-Logo
Auch mit Googles Inkognito-Modus soll der Konzern Daten sammeln. Foto: Getty Images/Yuichiro Chino/Mst Akhi Alamgir [M]

Im Rahmen einer Anhörung im kalifornischen San Jose erklärte die US-Bezirksrichterin Lucy Koh, sie sei „erschüttert“ von Googles Praktiken zur Datensammlung. Ein ganz besonderes Augenmerk liegt dabei auf Googles Inkognito-Modus, einer Browser-Einstellung, die den Anschein erweckt, keine persönlichen Daten von Nutzern zu sammeln. In der Realität sieht das anders aus.

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Google Inkognito-Modus: Richterin erschüttert von Nutzer-Tracking

Googles Inkognito-Modus scheint nicht annähernd so sicher zu sein, wie bislang angenommen.

Google: Inkognito-Modus in der Kritik

Konkret ging es bei der Anhörung am Donnerstag um eine Sammelklage, die die Versprechen des Google Inkognito-Modus als „List“ bezeichnet und 5.000 US-Dollar Schadenersatz für jeden der Millionen von Menschen fordert, deren Privatsphäre seit Juni 2016 kompromittiert wurde.

Im Hinblick auf Googles Versuch, die Klage abweisen zu lassen, sagte Koh einem Bericht der US-Nachrichtenagentur Bloomberg zufolge, sie finde es „ungewöhnlich“, dass das Unternehmen den „zusätzlichen Aufwand“ der Datensammlung betreibe, wenn es die Informationen nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen oder gezielter Werbung verwende.

Konzern weiterhin in Abwehrhaltung

Andrew Schapiro, ein Anwalt von Google, argumentierte, dass die Datenschutzbestimmungen des Unternehmens seine Praktiken „ausdrücklich offenlegen“. „Die Datenerhebung, um die es geht, ist offengelegt“, sagte er. Stephen Broome, ein weiterer Anwalt des Digitalkonzerns erklärte, dass Website-Betreiber, die mit dem Unternehmen einen Vertrag zur Nutzung seiner Analyse- oder anderer Dienste abgeschlossen haben, sich der in der Klage beschriebenen Datenerfassung durchaus bewusst sind.

Auch ging Broomes Versuch, die Datenschutzbedenken herunterzuspielen, indem er darauf hinwies, dass die eigene Website des Bundesgerichtssystems Google-Dienste nutzt, nach hinten los. „Ich möchte eine Erklärung von Google darüber, welche Informationen sie über die Nutzer der Website des Gerichts sammeln und wofür diese verwendet werden“, forderte Richterin Koh.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage für das Unternehmen und Nutzer von Googles Inkognito-Mudus entwickeln wird. Wer es genau wissen will und sich nicht vor der Antwort scheut, kann im Netz herausfinden, welche Daten Google nur anhand der eigenen Suchhistorie gespeichert hat. Es gibt zudem Worte, die ihren Weg am besten gar nicht erst in Googles Suchleiste finden sollten.

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